Beschlussantrag angenommen

„Recht auf deutsche Sprache in Süd-Tirol ist unverzichtbar“.

Beschlussantrag angenommen

„Recht auf deutsche Sprache in Süd-Tirol ist unverzichtbar“.

Der Süd-Tiroler Landtag hat sich heute für die Unverzichtbarkeit des Rechts auf Gebrauch der deutschen Sprache in Süd-Tirol ausgesprochen und will dieses Recht den Süd-Tirolern mit entsprechenden Maßnahmen verstärkt garantieren. Damit folgt der Süd-Tiroler Landtag einem Beschlussantrag der Süd-Tiroler Freiheit.

Seit Jahren dokumentiert und beanstandet die Süd-Tiroler Freiheit Fälle von systematischen Missachtungen des Rechts der Süd-Tiroler auf Gebrauch ihrer deutschen Muttersprache und warnt dabei vor einer zunehmenden Zurückdrängung der deutschen Sprache in immer mehr Bereichen des öffentlichen Lebens.

Egal ob im Gesundheitswesen, bei der Polizei, beim INPS, bei der Post oder, um nur einige zu nennen, im digitalen Bereich: Mit konkreten Maßnahmen soll nun der sich immer rasanter ausbreitenden italienischen Einsprachigkeit der Riegel vorgeschoben werden.

Die Süd-Tiroler Freiheit zeigt sich erfreut darüber, dass der Landtag alle ihre insgesamt sechs Forderungen, die die Landesregierung leicht abgeändert hat, wenngleich ohne Prämissen, angenommen hat. Diese Forderungen lauten:

1. Der Süd-Tiroler Landtag bekräftigt das unverzichtbare Recht auf Gebrauch der deutschen Sprache in Süd-Tirol, welche gemäß Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 574 vom 15. Juli 1988 der italienischen Sprache gleichgestellt ist, und fordert die Landesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass das gesetzlich verankerte Recht auf Gebrauch der deutschen, italienischen und – dort wo vorgesehen – auch der ladinischen Muttersprache ausnahmslos in allen Bereichen des öffentlichen Lebens in Süd-Tirol gewährleistet wird.

2. Die Landesregierung wird beauftragt, bei Verstößen gegen das in Süd-Tirol gesetzlich verankerte Recht auf Gebrauch der Muttersprache weiterhin und ungesäumt Sanktionen beim Regierungskommissariat einzufordern bzw. wo möglich, diese selbst zu verhängen und gegebenenfalls auch juridisch dagegen vorzugehen.

3. Der Landtagspräsident wird beauftragt, den Regierungskommissar zu einer Aussprache in den Landtag einzuladen, um die Probleme in Bezug auf die Verletzungen des in Süd-Tirol gesetzlich verankerten Rechts auf Gebrauch der Muttersprache zu besprechen.

4. Die Landesregierung wird beauftragt, die Beschwerdestelle des Landes aufzuwerten. Diese sollte mittels Informationskampagnen gezielt auf die Verpflichtungen zur Zweisprachigkeit hinweisen, die Bevölkerung über die Möglichkeit der Beschwerdeführung informieren und geschädigten Personen Rechtshilfe leisten, die in begründeten Fällen gegen die Missachtung des in Süd-Tirol gesetzlich verankerten Rechts auf Gebrauch der Muttersprache vorgehen wollen.

5. Der Süd-Tiroler Landtag spricht sich für eine Überarbeitung und Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen zum Gebrauch der Muttersprache in Süd-Tirol aus, da viele Bereiche (z.B. Digitalisierung, Teilprivatisierung von öffentlichen Unternehmen, zusätzliche Dienstleistungen) in den ursprünglichen und noch immer geltenden Rechtsnormen nicht berücksichtigt wurden.

6. Der Süd-Tiroler Landtag erneuert die Forderung nach einer Übertragung der Zuständigkeiten des Regierungskommissariats an den Landeshauptmann und fordert die Landesregierung auf, mit der italienischen Regierung diesbezüglich in Verhandlungen zu treten.

Über die Punkte des Antrages wurde einzeln abgestimmt. Sie wurden jeweils mit großer Mehrheit – 29 bzw. 30 Ja-Stimmen und keine Gegenstimme – angenommen. Enthaltungen zu den einzelnen Punkten kamen von der 5-Sterne-Bewegung und teilweise vom Partito Democratico.

Süd-Tiroler Freiheit
Landtagsklub

deutsche Muttersprache, Gesundheitswesen, INPS, Landtag, Post, Regierungskommissariat, Sven Knoll, Zweisprachigkeitspflicht
Süd-Tiroler haben das Recht auf Gebrauch der deutschen Sprache
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