Beschlussantrag (mit Ergebnis)

Etikettierung von Handelswaren in deutscher Sprache

Anträge, Landtag
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Beschlussantrag (mit Ergebnis)

Etikettierung von Handelswaren in deutscher Sprache

Gemäß Gemeinschaftsrecht ist auf dem gesamten Territorium der Europäischen Union der Handel mit Nahrungsmitteln verboten, wenn die vorgeschriebenen Angaben bzw. Etikettierungen nicht in einer für den Käufer leicht verständlichen Sprache abgefasst sind. Mit dieser Vorschrift soll das Recht der Konsumenten gewährleistet werden, in ihrer Sprache Informationen über den Inhalt und die Zusammensetzung der Handelswaren zu erhalten. Gleichzeitig sieht das Süd-Tiroler Autonomiestatut unter Artikel 99 die Gleichstellung der deutschen mit der italienischen Staatssprache vor. Trotz dieser einschlägigen Bestimmungen ist ein großer Teil der in Süd-Tirol erhältlichen Waren aus-schließlich in italienischer Sprache etikettiert.

Antrag (Punkt 2 & Punkt 4 des beschließenden Teils genehmigt).

Beschlussantrag, Deutsch, Etikettierung, Handelswaren, Landtag, Supermarkt
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