Die italienische Regierung plant das italienische Staatsbürgerschaftsgesetz abzuändern und das sogenannte „Ius culturae“ einzuführen, mit dem jeder Ausländer, der in Italien eine Schule besucht oder an einer italienischen Universität studiert hat, ein Anrecht auf die italienische Staatsbürgerschaft erhalten soll. Über eine Million Ausländer würde damit in Italien zu Doppelstaatsbürgern gemacht. Vor diesem Hintergrund offenbart sich die Widersprüchlichkeit und Unangemessenheit der von Italien entbrannten Polemik um den Doppelpass für die Süd-Tiroler. Die italienische Devise scheint nämlich zu lauten: Doppelte Staatsbürgerschaft für alle, nur nicht für die Süd-Tiroler.
Italien vergibt seit Jahren in der ganzen Welt die italienische Staatsbürgerschaft (als Zweitstaatsbürgerschaft) an Personen, die nachweisen können, dass ihre Vorfahren italienische Staatsbürger waren. Nutznießer dieser Regelung sind nicht nur die autochthonen italienischen Minderheiten in Slowenien und Kroatien, sondern auch die Nachkommen von Italienern, die im 19. Jahrhundert nach Amerika ausgewandert sind. Viele dieser Personen haben keinerlei Bindung mehr zu Italien und sprechen oftmals sogar nicht mehr die italienische Sprache. Dennoch gewährt ihnen Italien die italienische Staatsbürgerschaft.
Mit der Einführung des „Ius culturae“ würde Italien nun auch noch Millionen von Ausländer zu italienischen Doppelstaatsbürgern machen, ohne irgend einen anderen Staat um Erlaubnis zu fragen.
Angesichts der Tatsache, dass die Süd-Tiroler eine international anerkannte österreichische Minderheit im italienischen Staatsgebiet sind, die nach wie vor enge familiäre, politische, wirtschaftliche und kulturelle Bindungen zu Österreich haben und gerade die Süd-Tiroler Studenten größtenteils an den österreichischen Universitäten studieren, ist es nicht nachzuvollziehen, warum Italien glaubt für sich selbst das Recht in Anspruch nehmen zu dürfen, in der ganzen Welt die italienische Doppelstaatsbürgerschaft zu verteilen, den Süd-Tirolern aber dasselbe Recht auf die österreichische Doppelstaatsbürgerschaft verwehren möchte, so der Landtagsabgeordnete Sven Knoll.
Es ist daher gut, dass sich der österreichische Nationalrat nun endlich deutlich für die doppelte Staatsbürgerschaft für die Süd-Tiroler ausgesprochen hat. Italien soll in gut nachbarschaftlicher Beziehung informiert und in alle Gespräche eingebunden werden. Die Entscheidung liegt letztlich aber nur bei Österreich, weshalb es auch wichtig ist, dass der Nationalrat deutlich gemacht hat, dass es nicht der Zustimmung Italiens bedarf, sondern dass mit Italien lediglich Gespräche geführt werden, im Anschluss daran aber jedenfalls ein Gesetzentwurf im Parlament eingereicht wird.
L.-Abg. Sven Knoll,
Süd-Tiroler Freiheit.