Gesetz für Mietwagen mit Fahrer

Atz Tammerle: Offener Brief an Landesrat Alfreider

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Gesetz für Mietwagen mit Fahrer

Atz Tammerle: Offener Brief an Landesrat Alfreider

Verehrter Herr Landesrat Alfreider!

Für Mietwagenfahrer herrscht derzeit große Rechtsunsicherheit, da das neue staatliche Gesetz über den Taxi- und Mietwagendienst mit Fahrer schwer anwendbar ist und eine Reihe von fragwürdigen Bestimmungen bezüglich Dokumentation von Kundendaten in Kombination mit Protokollierung von Abholzeit und -ort sowie Ankunftszeit und –ort, Wettbewerbsverzerrungen innerhalb des Sektors und massive Beschränkungen in der Ausübung der Tätigkeit enthält. Einige Bestimmungen stehen sogar im Widerspruch zu europäischem Recht sowie zu Bestimmungen zum Schutz von Privatsphäre und persönlichen Daten.

Wie ich erfahren habe, plant die Landesregierung demnächst Durchführungsbestimmungen auf Landesebene über den Taxi- und Mietwagendienst mit Fahrer bezüglich Anpassungen zum neuen Staatsgesetz zu erlassen.

Aber aufgrund der derzeitigen Rechtsunsicherheit auf staatlicher Ebene und nach eigenen intensiven rechtlichen Recherchen sowie Rücksprachen mit zahlreichen Mietwagenfahrern rate ich Ihnen dringend davon ab, zum jetzigen Zeitpunkt eine eigene Durchführungsbestimmung in Süd-Tirol bezüglich Taxi- und Mietwagendienst mit Fahrer zu erlassen, sondern erachte es als sinnvoller dem Beispiel der Provinz Trient zu folgen und lediglich punktuelle Anpassungen vorzunehmen bis Rechtssicherheit auf staatlicher Ebene besteht.

Ich möchte Sie auf die anstehenden Entscheidungen zum Rekursverfahren der Region Kalabrien gegen das staatliche Gesetz für Taxi- und Mietwagendienst mit Fahrer, sowie der Entscheidung der Europäischen Kommission bezüglich Konformität des Gesetzes mit dem europäischen Recht aufmerksam machen, welche erhebliche Gesetzesänderungen mit sich bringen können.

Auch in einem Rundschreiben des Garanten für Privacy an das Parlament bzw. die Regierung wurde ganz klar festgestellt, dass das Dokumentieren und Archivieren von Kundendaten in Kombination mit Protokollierung von Abholzeit und -ort sowie Ankunftszeit und –ort, so wie es laut Gesetz verlangt wird, fraglich ist und zudem keinen ausreichenden Schutz bietet. Weshalb auch hierzu eine Überarbeitung des Staatsgesetzes unumgänglich sein wird.

Die Aufsichtsbehörde „Antitrust“ in Rom hat jüngst ein acht Seiten langes Informationsschreiben zum staatlichen Gesetz für Taxi und Mietwagen mit Fahrer an das Parlament bzw. an die Regierung in Rom gerichtet. Das Schreiben beinhaltet eine Reihe von Anmerkungen zu verschiedenen Mängeln, beispielsweise gebietsbezogene Beschränkungen für den Mietservice, ungerechtfertigte Wettbewerbshindernisse für einzelnen Betriebe, negative wirtschaftliche Auswirkungen aufgrund von einschränkenden Bestimmungen, u.v.m.

Deshalb fordert die Aufsichtsbehörde eine umfassende Reform des Sektors der außerplanmäßigen Mobilität „um die Struktur der Disziplin der Vermietungstätigkeit mit Fahrern im Hinblick auf eine stärkere Öffnung des Sektors der außerplanmäßigen Mobilität für den Wettbewerb zu überarbeiten, um die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen für die Verbraucher zu beseitigen.“

Nun liegt die Entscheidung bei der italienischen Regierung, ob sie den Anweisungen der Aufsichtsbehörde folgt oder die Eröffnung des Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission riskiert.

Aus den genannten Gründen ersuche ich Sie, nach dem Beispiel der Provinz Trient vorzugehen und lediglich punktuelle Anpassungen vorzunehmen, welche die Führung des Dienstblattes ausschließlich für Fahrten außerhalb der Provinz vorschreibt. Dies würde den Mietwagenfahrern einstweilen die Arbeit erleichtern und das Risiko „Opfer“ von drakonischen Strafen zu werden, verringern.

Selbstverständlich stehe ich gerne für Rückfragen oder Zusammenarbeit zur Verfügung.

Im Anhang finden Sie das Rundschreiben des Garanten für Privacy sowie das kürzlich verfasste Schreiben der „Antitrust“ Behörde.

Hochachtungsvoll.

Myriam Atz Tammerle
Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit

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