Unlängst appellierte Myriam Atz Tammerle, Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, an Landesrat Alfreider, die Ausarbeitung der Regelungen auf Landesebene für „Mietwagen mit Fahrer“ zu stoppen. Sinnvoller wäre es, dem Beispiel der Provinz Trient zu folgen und lediglich punktuelle Anpassungen vorzunehmen bis Rechtssicherheit auf staatlicher Ebene besteht. Dies bestätigen auch Rechtsanwälte dieses Sektors sowie die „A.N.I.TraV“ (Associazione Nazionale Imprese Transporto Viaggiatori), die u.a. dem Technischen Tisch im Ministerium in Rom angehören.
Die geplanten Bestimmungen von Landesrat Alfreider würden den Mietwagenfahrern das Arbeiten in einigen Bereichen sogar erschweren. Neben den ohnehin schon einschränkenden Staatsbestimmungen müssten beispielsweise Fahrzeuge eine bestimmte Farbe haben, Firmen dürften sich nicht mehr als Taxi- oder Taxiähnlich bezeichnen und zur Erlangung einer Ermächtigung muss sogar die Voraussetzung der finanziellen Leistungsfähigkeit über „ein liquides Vermögen“ vorgewiesen werden. Wichtige Punkte, wie das Weglassen des Dienstblattes innerhalb der Provinz, wie es die Provinz Trient geregelt hat, enthalten Alfreiders Bestimmungen jedoch nicht.
Geht es nach Atz Tammerle sollte sich der Landesrat viel eher dafür verwenden, dass lediglich punktuelle Anpassungen nach dem Beispiel der Provinz Trient vorgenommen werden. Denn dies würde den Mietwagenfahrern einstweilen die Arbeit erleichtern und das Risiko „Opfer“ von harten Strafen (z.B. Entzug des Autobüchleins beim kleinsten Formfehler) zu werden, verringern.
„Kurzum: Während sich andere Regionen und Provinzen gegen das Staatsgesetz für ‚Mietwagen mit Fahrer‘ wehren und Rekurse einreichen, halten Landesrat Alfreider und Verbände an Bestimmungen fest, die das Arbeiten der Mietwagenfahrer erschweren“, sagt Atz Tammerle.
Rechtsanwälte wollen Rekurs einreichen.
Bereits seit Wochen arbeitet Atz Tammerle mit den besagten Rechtsanwälten und der „A.N.I.TraV“ zusammen. Gemeinsam wollten sie Landesrat Alfreider und den Verbänden hierzulande verdeutlichen, dass die geplanten Bestimmungen mehr Schaden als Nutzen für „Mietwagen mit Fahrer“ bringen würden. Alfreider reagierte jedoch nie darauf, weshalb die Rechtsanwälte nun erwägen, Rekurs gegen die geplanten Regelungen für Süd-Tirol einzureichen.
L.-Abg. Myriam Atz Tammerle,
Süd-Tiroler Freiheit.