Aktuelle Fragestunde (mit Antwort)

Verpflichtende Bekanntgabe des Wohnsitzes im Ausland?

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Verpflichtende Bekanntgabe des Wohnsitzes im Ausland?

Ein gebürtiger Süd-Tiroler hat den Abgeordneten der Süd-Tiroler Freiheit folgenden Sachverhalt geschildert und bittet um rechtliche Klärung: Der Süd-Tiroler ist vor zehn Jahren vom Pustertal aus beruflichen Gründen nach Innsbruck gezogen. Er besitzt seither in Süd-Tirol keine Wohnung mehr und ist auch nirgends mehr gemeldet. Als er nun in Innsbruck in eine andere Wohnung gezogen ist, hat er kurz darauf von der italienischen Botschaft in Wien ein Schreiben erhalten, in welchem er aufgefordert wurde, den italienischen Behörden seine neue Wohnsitzadresse mitzuteilen. Der betroffene Süd-Tiroler hat mit Süd-Tirol und mit Italien nichts mehr zu tun und sieht nicht ein, was den italienischen Behörden seine Wohnsitzadresse in Österreich angeht.

Die Anfrage.

Antwort und Replik der Abgeordneten Atz Tammerle.

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