In der aktuellen Fragestunde im Landtag ging es der Süd-Tiroler Freiheit diesmal u.a. um den Autonomiekonvent, um eine eigene Landespolizei und um die Zweisprachigkeitspflicht. Alle Anfragen sind auch unter https://suedtiroler-freiheit.com/landtag/anfragen/ einsehbar.
Vor genau vier Jahren, am 16. Jänner 2016, startete der Autonomiekonvent mit der Bürgerbeteiligungsphase, bemerkte Myriam Atz Tammerle. An die 2.000 Süd-Tiroler haben am Autonomiekonvent teilgenommen und zahlreiche konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung Südtirols und der Autonomie vorgebracht. In Beantwortung der Anfrage Nr. 30/05/19 erklärte der Landeshauptmann, dass man in Bezug auf den Konvent keine Einzelmaßnahmen, sondern ein „Gesamtkonzept“ vorantreiben werde. Knolls Fragen: Wie steht es um das ominöse „Gesamtkonzept“ bzw. welche konkreten Schritte hat die Landesregierung seit der letzten Anfrage im Mai zur Umsetzung der Ergebnisse des Autonomiekonvents unternommen? Welche konkreten Schritte wird die Landesregierung unternehmen, um die Ergebnisse des Autonomiekonvents umzusetzen? Wann ist mit den nächsten Schritten zu rechnen?
Atz Tammerle habe in einer jüngsten Pressemitteilung gefordert, dass Proporz und muttersprachlicher Unterricht erhalten bleiben sollten, bemerkte LH Arno Kompatscher. Dafür brauche es kein Gesamtkonzept. Der Konvent fordere eine Weiterentwicklung der Autonomie, und dabei sei man nicht stehengeblieben. Dafür brauche es Verfassungsgesetze, und dazu müsse man mit dem Trentino und mit dem römischen Parlament reden. Der Konvent habe einen Mehrheits- und einen Minderheitsbericht hinterlassen; daher müsse man sich auf eine Position einigen, die man nach außen vertreten wolle. Der Konvent sei beim Landtag angesiedelt, und dieser habe die Aufgabe, jene Position zu erarbeiten, mit der man in die Verhandlungen mit Trient gehe. Atz Tammerle bemerkte, dass die Bürger, die viel Zeit in den Konvent investiert hätten, sich nach drei Jahren erwarten würden, dass sich etwas bewege.
Ein Bürger habe ihr mitgeteilt, dass es beim Sozialamt für Minderjährige (USSM) keinen Sozialassistenten geben soll, der Deutsch spricht, berichtete Myriam Atz Tammerle und stellte dazu folgende Fragen: Stimmt es, dass beim Sozialamt für Minderjährige (USSM) kein Sozialassistent Deutsch spricht? Falls ja, was gedenkt die Landesregierung dagegen zu unternehmen?
Das Sozialamt sei eine staatliche Stelle, antwortete LR Waltraud Deeg, daher habe sie auch keine Informationen über den dortigen Personalstand. Andererseits müsse auch bei einer staatlichen Behörde der zweisprachige Dienst garantiert sein. Man werde das beim nächsten Treffen ansprechen.
Myriam Atz Tammerle verwies auf das Landtagswahlprogramm der SVP, wo unter dem Punkt „Öffentliche Sicherheit“ folgendes steht: „Zudem soll eine eigene Landespolizei angedacht werden.“ Knoll hatte dazu folgende Fragen: Hat es seitens der Landesregierung bereits Maßnahmen zur Schaffung einer Landespolizei gegeben? Falls ja, welche? Falls nein, gedenkt die Landesregierung diesbezüglich Schritte zu setzen?
Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Landespolizei gebe es bereits, erklärte LH Arno Kompatscher. Entsprechend organisiert könne die Ortspolizei auch Polizeifunktionen übernehmen. Zusammen mit dem Gemeindeverband arbeite man nun an einem Modell für eine landesweite Organisation.
Myriam Atz Tammerle bat im Namen eines gebürtigen Südtirolers um rechtliche Klärung zu folgendem Sachverhalt: Der Betroffene ist vor zehn Jahren vom Pustertal aus beruflichen Gründen nach Innsbruck gezogen. Er besitzt seither in Südtirol keine Wohnung mehr und ist auch nirgends mehr gemeldet. Als er nun in Innsbruck in eine andere Wohnung gezogen ist, hat er kurz darauf von der italienischen Botschaft in Wien ein Schreiben erhalten, in welchem er aufgefordert wurde, den italienischen Behörden seine neue Wohnsitzadresse mitzuteilen. Der Betroffene hat mit Südtirol und mit Italien nichts mehr zu tun und sieht nicht ein, was den italienischen Behörden seine Wohnsitzadresse in Österreich angeht. Knoll stellte dazu folgende Fragen: Besteht eine gesetzliche Verpflichtung für Südtiroler, die ins Ausland ziehen, den italienischen Behörden ihre Wohnsitzadresse mitzuteilen? Wenn ja, auf Grundlage welchen Gesetzes? Kann der Südtiroler die Bekanntgabe seines Wohnsitzes den italienischen Behörden auch verweigern? Sind der Landesregierung ähnliche Fälle bekannt und wie beurteilt sie die Aufforderung der italienischen Behörden?
Wer auswandere, müsse sich entweder beim Konsulat im neuen Land melden oder bei der letzten Wohnsitzgemeinde im Inland, antwortete LH Arno Kompatscher. Inzwischen könne man das per Mail machen. Die Auskunft dürfe nicht verweigert werden, es sei aber nur eine geringe Geldstrafe vorgesehen.
Quelle: Süd-Tiroler Landtag.