Aktuelle Fragestunde (mit Antwort)

Kein Anrecht auf Wohnbauförderung

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Kein Anrecht auf Wohnbauförderung

Sehr viele Familien/junge Paare haben kein Anrecht auf eine Wohnbauförderung. Konkretes Beispiel eines Bürgers, der sich an uns gewandt hat: Das junge Paar will sich eine Wohnung mit Wohnbauförderung kaufen. Es kann zurzeit jedoch nur ein Einkommen vorweisen, da sich die Frau noch im Studium befindet. Dass die Frau aber bereits einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat und direkt nach Fertigstellung der Wohnung mit dem Arbeiten beginnen kann, wird vom Land nicht berücksichtigt. Demnach kann sich das junge Paar keine größere Wohnung leisten, da es nach Abzug des Lebensminimums nur noch einen niederen Kredit erhält.

Die Anfrage.

Antwort und Replik des Abgeordneten Knoll.

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