Fragestunde Februar 2020

SPID, neuer Personalausweis, Wohnbauförderung u. v. m.

Fragestunde Februar 2020

SPID, neuer Personalausweis, Wohnbauförderung u. v. m.

In der aktuellen Fragestunde im Landtag ging es der Süd-Tiroler Freiheit diesmal u.a. um die digitale Identität SPID, um den neuen Personalausweis im Kartenformat und um die Wohnbauförderung. Alle Anfragen sind auch unter https://suedtiroler-freiheit.com/landtag/anfragen/ einsehbar.

Laut einem Bürger ist die Anmeldung für die digitale Identität SPID bei der italienischen Post immer noch nicht in deutscher Sprache möglich, berichtete Sven Knoll. In der Antwort auf eine entsprechende Anfrage sei mitgeteilt worden, dass diesbezüglich Gespräche laufen und sich die Landesregierung darum bemüht, die Online-Aktivierung durch die „Poste Italiane“ auch auf Deutsch zur Verfügung stellen zu können. Knolls Fragen an die Landesregierung: Stimmt es, dass die Anmeldung für die digitale Identität SPID bei der italienischen Post immer noch nicht in deutscher Sprache möglich ist? Wenn ja, warum nicht? Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um diesen Missstand endlich zu beheben?

Die Aktivierung werde in beiden Sprachen angeboten, der Dienst nicht, antwortete LH Arno Kompatscher. Zum zweisprachigen Dienst habe es eine Reihe von Treffen gegeben, die aber noch nicht zum Erfolg geführt. Daher habe man in einer Firma aus Bologna einen Partner gefunden, der einen zweisprachigen Dienst bereitstellen könne, wobei die Landesverwaltung für die deutsche Übersetzung sorgt. Man werde deswegen aber die Post nicht aus der Verantwortung nehmen. Knoll freute sich über diese Lösung, sah aber bei der Post inzwischen eine Verschlechterung. Man sollte an Alternativen zur italienischen Post suchen.


Sven Knoll erinnerte daran, dass demnächst mit der Ausgabe der neuen Personalausweise im Kartenformat gestartet werden soll. Leider scheint dabei wieder das Ladinische zu fehlen. Dabei hat sich der Landtag im März 2018 dafür ausgesprochen, dass die Angaben auf dem neuen Personalausweis in den ladinischen Gemeinden auch in Ladinisch erfolgen sollten. Bereits 2010 hat die Landesregierung die Einführung einer dreisprachigen Identitätskarte für die Ladiner in Gröden und im Gadertal beschlossen. Dazu hatte Knoll folgende Fragen: Sind in den ladinischen Gemeinden die Angaben auf dem neuen Personalausweis auch in Ladinisch vorgesehen? Falls Nein, warum nicht? Falls Nein: Was will die Landesregierung unternehmen, damit die Angaben in den ladinischen Gemeinden auch in Ladinisch erfolgen? Hat sich die Landesregierung für die Einführung der ladinischen Bezeichnungen verwendet, wie im Beschlussantrag Nr. 884/18 beschlossen? Falls Ja, wie? Falls Nein, warum nicht?

LH Arno Kompatscher gab Knoll recht, leider sei aber das Ladinische bisher nicht vorgesehen, da die Bereitschaft dafür fehle. Die Landesregierung werde sich aber weiter dafür einsetzen, daher habe man eine Aussprache auf politischer Ebene beim Innenministerium verlangt. Das Innenministerium schlage eine Reihung Italienisch-Deutsch-Englisch vor.


Sven Knoll berichtete, dass einem Südtiroler Unternehmer die Bestätigung für die Eintragung in die Handelskammer nur in italienischer Sprache ausgestellt wurde, obwohl aus dem Namen des Antragstellers und seines Betriebes eindeutig ersichtlich war, dass es sich um einen deutschsprachigen Südtiroler handeln muss. Bei der Antwort scheint es sich um eine vom IT-System automatisch verschickte Antwort zu handeln. Dieser Umstand macht es noch unverständlicher, warum die Antwort nicht in beiden Amtssprachen erfolgte bzw. erfolgt. Dazu stellte Knoll folgende Fragen: Warum verschickt die Handelskammer nur rein italienische E-Mails? Was will die Landesregierung unternehmen, damit sich die Handelskammer an die Sprachbestimmungen hält? Wird die Handelskammer die vom System automatisch generierten E-Mails künftig in beiden Landessprachen programmieren?

LH Arno Kompatscher erinnerte daran, dass die Handelskammer an die Sprachbestimmungen gebunden sei. Man habe bei der Handelskammer bereits interveniert und erwarte sich detaillierte Auskunft. Die Landesregierung werde dann die eventuell nötigen Maßnahmen erwägen.


Laut Augenzeugen soll es in der Silvesternacht in einer Pusterer Gemeinde zu einem brutalen Übergriff gekommen sein, berichtete Sven Knoll. So soll eine Gruppe von einheimischen Jugendlichen von Albanern verletzt worden sein, nur, weil einer der Jugendlichen im Vorbeigehen bei einem der Albaner unabsichtlich angestoßen sein soll. Einem Jugendlichen soll sogar das Nasenbein gebrochen worden sein. Die Jugendlichen sollen sich nicht gewehrt haben, da sie dem Bericht zufolge Angst hatten, sich selbst schuldig zu machen. Außerdem soll es weitere Ereignisse gröberen Ausmaßes in der besagten Nacht gegeben haben. Dazu stellte Knoll folgende Fragen: Was ist der Landesregierung in diesem Fall bekannt? Sind der Landesregierung weitere derartige Fälle aus der Silvesternacht bekannt? Wurden Gewalttaten aus der Silvesternacht angezeigt? Wie viele Personen mussten in der Silvesternacht aufgrund von körperlicher Gewalt ins Krankenhaus gebracht und dort behandelt werden?

LH Arno Kompatscher erklärte, man habe die Frage an die zuständigen Stellen weitergereicht, aber bisher keine Antwort erhalten.


Sehr viele Familien/junge Paare haben kein Anrecht auf eine Wohnbauförderung, bemerkte Sven Knoll und berichtete von einem Bürger, der sich an ihn gewandt hat: Das junge Paar will sich eine Wohnung mit Wohnbauförderung kaufen. Es kann zurzeit jedoch nur ein Einkommen vorweisen, da sich die Frau noch im Studium befindet. Dass die Frau aber bereits einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat und direkt nach Fertigstellung der Wohnung mit dem Arbeiten beginnen kann, wird vom Land nicht berücksichtigt. Demnach kann sich das junge Paar keine größere Wohnung leisten, da es nach Abzug des Lebensminimums nur noch einen niederen Kredit erhält. Dazu stellte Knoll folgende Fragen: Würde es die Landesregierung nicht für sinnvoller erachten, auf den Nachweis des Lebensminimums zu verzichten, und stattdessen derartige individuelle Fälle zu berücksichtigen? Wenn ja, wird sich die Landesregierung dafür verwenden, das Wohnbaugesetz dementsprechend zu überarbeiten, und bis wann kann mit einer Überarbeitung gerechnet werden? Wenn nein, warum nicht?

LR Waltraud Deeg erklärte, dass man das Lebensminimum aus den Kriterien streichen werde. Dagegen sei das Mindesteinkommen ein wichtiges Kriterium, denn in den vergangenen Jahren seien viele nicht imstande gewesen, das Darlehensprogramm zu Ende zu führen. Der Entwurf für das neue Wohnbaugesetz sei an die Anwaltschaft übermittelt worden, dort werde es einige Zeit zur Überprüfung brauchen. Dann werde es dem Landtag unterbreitet.

Quelle: Süd-Tiroler Landtag.

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CLIL beenden statt ausweiten!
Nachtzug und SVP: Außer Ankündigungen nichts dahinter!

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