Aktuelle Fragestunde (mit Antwort)

Auto-Export

Anfragen, Landtag

Seit 1. Jänner 2020 ist ein neues Gesetz in Kraft, welches vorschreibt, dass Fahrzeuge aus Italien nur dann exportiert werden können, wenn sie eine wiederkehrende Begutachtung vorweisen können, die nicht älter als sechs Monate ist. Für Auto-Exporteure ist dies eine unnötige Schikane, umso mehr, als dass in dem Land, in dem das Auto neu angemeldet werden soll, ohnehin eine Begutachtung vorgenommen werden muss. Insbesondere aber für Oldtimer, die nicht mehr für den Straßenverkehr gedacht sind, sondern nur noch als Ersatzteile für Reparaturen ins Ausland verkauft werden, macht dieses Gesetz einen Verkauf ins Ausland unmöglich.

Die Anfrage.

Antwort.

Aktuelle Fragestunde, Anfrage, Auto-Export, Landtag, Oldtimer
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