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Schon wieder eine neue Eigenerklärung! Das Innenministerium in Rom hat das Formular zur Eigenerklärung beim Verlassen der Heimatgemeinde erneut verändert. Weiterhin gültige Gründe, die Heimatgemeinde zu verlassen, sind Arbeit, Gesundheit sowie absolute Dringlichkeit. Innerhalb der Gemeinde darf man sich aus Gründen der Notwendigkeit, etwa Einkaufen, bewegen.
Die Eigenerklärung sollte immer mitgeführt werden. Falls sie jemand nicht ausdrucken kann, kann man sie auch abschreiben oder bei der Kontrolle mit der Polizei ausfüllen. Die neue Eigenerklärung kann man hier herunterladen.