Schriftliche Anfrage (mit Antwort)

Beginn der Corona-Unterstützungsmaßnahmen

Anfragen, Landtag

Für zahlreiche finanzielle Unterstützungsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise – so z.B. für Freiberufler, Selbstständige oder Einzelunternehmen – gilt als Voraussetzung, dass die Tätigkeit vor dem 23. Februar 2020 aufgenommen wurde. Allerdings schlug die Krise erst später durch, und erst am 12. März 2020 durften die Betriebe mit Dekret des Ministerpräsidenten nicht mehr öffnen! Also drei Wochen nach dem 23. Februar. Laut dem Büro des zuständigen Landesrates wurde dieses Datum gewählt, um der Gründung von Scheinfirmen vorzubeugen!

Anfrage.

Antwort.

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