Beschlussantrag (mit Ergebnis)

Black Lives Matter gilt auch im Umgang mit faschistischen Relikten

Anträge, Landtag
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Beschlussantrag (mit Ergebnis)

Black Lives Matter gilt auch im Umgang mit faschistischen Relikten

Der gewaltsame Tod des Afroamerikaners George Floyd hat zu weltweiten Protesten und zu einer Debatte über den Umgang mit Rassismus geführt. In diesem Zusammenhang wird in vielen Ländern auch eine Aufarbeitung der Geschichte sowie eine Distanzierung und Entfernung von Monumenten gefordert, die die Unterdrückung und Versklavung der schwarzen Bevölkerung verherrlichen. Auch in Süd-Tirol gibt es zahlreiche Denkmäler sowie Benennungen von Straßen und Kasernen, die an die Unterdrückung und Ermordung der schwarzafrikanischen Bevölkerung in Äthiopien erinnern. Dazu zählen beispielsweise faschistische Relikte wie das Mussolini-Relief in Bozen und das Alpini-Denkmal in Bruneck.

Antrag (Punkt 1 des verpflichtenden Teils ohne die Worte „durch dessen Relikte“ genehmigt).

Beschlussantrag, Black Lives Matter, Faschistische Relikte, Landtag
2. Versuch: Informationskampagnen Corona-Virus
SPRAR: Wie ist der Stand?

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