Schritt für Schritt kehrt Südtirol vom „Corona-Lockdown“ wieder in die „Normalität“ zurück. Wer aber immer noch von Lockerungen weitgehend außen vor gelassen wird, sind die zahlreichen Chöre und Musikkapellen unseres Landes. Dies muss sich schleunigst ändern, fordert die Junge Süd-Tiroler Freiheit.
„Musikkapellen und Chöre dürfen wieder proben“ lautete die Schlagzeile am 26. Mai auf Südtirol Online (stol). Wer sich aber die Bedingungen für Proben genauer durchgelesen hat, hat bemerkt, dass unter diesen Vorkehrungen Proben nur schwer durchführbar sind. Die aktuelle Fassung der Anlage A des Landesgesetzes Nr 4 vom 8. Mai, aktualisiert durch den Beschluss Nr 410 der Landesregierung vom 9. Juni, sieht unter dem Abschnitt II. G neben Temperaturmessung, regelmäßigem Lüften der Räumlichkeiten und Desinfizieren der Instrumente immer noch die Einhaltung der 1/10 Regel und einen Sicherheitsabstand zwischen den Personen von 2 Metern vor. Diese Regelung ist aus 2 Gründen nicht verständlich: Zum einen hat kaum eine Musikkapelle oder ein Chor einen solch großen Probenraum zur Verfügung, außer man möchte oder hat die Möglichkeit im Freien zu musizieren. Vollproben sind folglich großteils nicht machbar. Zum anderen gilt seit dem Beschluss der Landesregierung vom 9. Juni als generelle Schutzvorkehrung sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen ein Sicherheitsabstand von 1 Meter. Musikapellen und Chöre müssen aber immer noch 2 Meter beziehungsweise 3 Meter zum frontal gegenüberstehenden Leiter einhalten.
Zum sogenannten „Neustart“ Südtirols gehört auch das gesellschaftliche Leben dazu. Der Mensch ist ein soziales Wesen, der gerne mit anderen Personen zusammenkommt, sich austauscht und einen netten Abend verbringt. Diesem kommen vor allem die Vereine nach. Deshalb müssen unbedingt Wege ins Auge gefasst werden, damit auch diese ihre Aktivitäten wieder starten können. Es ist total paradox, wieso die Proben von Musikkapellen und Chöre so strengen Vorsichtsmaßnahmen unterliegen.
Die Junge Süd-Tiroler Freiheit fordert deshalb eine Lockerung dieser restriktiven Maßnahmen. Zu allererst solle der Sicherheitsabstand heruntergesetzt werden, zumindest auf einen Meter, wie er auch in anderen Bereichen vorgesehen ist. Wünschenswert wäre natürlich auch, wenn diesen Vereinen entgegen gekommen würde, und auch die 1/10 Regel herabgesetzt wird.
Feste ohne Ausschank?
Verwundern lässt die Landesregierung auch mit ihren Maßnahmen in Bezug auf Veranstaltungen und Events. Im Abschnitt II.L der Anlage A des obengenannten Gesetzes heißt es nämlich, dass öffentliche Events und öffentliche Veranstaltungen mit Verabreichung von Speisen und Getränken auf keinen Fall zulässig sind. Auch hier sind Vereine schwer betroffen. Einerseits können keine Sommerfeste abgehalten werden und andererseits ist bei Konzerten kein Ausschank möglich. Darunter haben sowohl das Wohlbefinden der Zuhörer als auch die Finanzen der Vereine zu leiden. Auch die Fachgruppe der Eventdienstleister im hds betonte am 9. Juni in einer Aussendung, dass es mit diesen Regelungen keine ökonomisch sinnvollen Events geben könne.
Zusammenfassend, schreibt die Junge Süd-Tiroler Freiheit, kann eines gesagt werden: In Anbetracht dieser Maßnahmen solle sich die Landesregierung mehr auf den Hausverstand und das Verantwortungsbewusstsein eines jeden Einzelnen verlassen, wie es auch in anderen Ländern der Fall ist – denn „der gesunde Hausverstand ist die Krone des Denkens“, wie es Ernst Ferstl einst schön sagte.
Junge Süd-Tiroler Freiheit
Beschluss der Landesregierung Nr 410 vom 9. Juni 2020 abrufbar unter: http://www.provinz.bz.it/land/landesregierung/beschluesse.asp
Schlagzeile auf Südtirol Online vom 26. Mai 2020: https://www.stol.it/artikel/chronik/musikkapellen-und-choere-duerfen-wieder-proben