In der Anlage A zum Landesgesetz Nr. 4 vom 8. Mai 2020 wurde festgelegt, dass ab dem 15. Juli Diskotheken in Süd-Tirol wieder öffnen dürfen. Genau einen Tag vor der möglichen Öffnung hat die Landesregierung nun die Corona-Bestimmungen für die Diskotheken weiter verschärft. Die Immuni-App wird zur Pflicht bei Diskothek-Besuchen. Die Junge Süd-Tiroler Freiheit wertet diese neuen Bestimmungen als tiefen Eingriff in die Privatsphäre. „Als Kompatscher von Freiwilligkeit in Zusammenhang mit der Immuni-App gesprochen hat, hat er wohl gelogen, nun wird sie zur Pflicht beim Besuch einer Diskothek“, so Peter Gruber, Landesjugendsprecher der Süd-Tiroler Freiheit.
Diese neuen Bestimmungen sind ein schlechter Witz. Einen Tag vor der Öffnung werden den Diskothekenbetreibern neue Bestimmungen auferlegt. Neben der 1/10-Regel, die für Diskotheken gilt, muss zudem auch beim Einhalten der Mindestabstände eine Maske getragen werden. Während diese beiden Auflagen vor allem zur Unwirtschaftlichkeit des Betriebs beitragen und somit dazu führen, dass sicherlich nur wenige Lokale öffnen, zielt die dritte Auflage auf die Verfolgbarkeit der Personen ab. Für alle Diskothekenbesucher ist es verpflichtend, die Immuni-App zu verwenden.
„Es kann nicht sein, dass Kompatscher noch vor Wochen bei der Vorstellung der App von Freiwilligkeit gesprochen hat und sie nun aber zur Pflicht macht. Solch eine Inkohärenz verurteilen wir aufs Schärfste.“
Nachtlokalbetreiber brauchen endlich klare Regeln und Bestimmungen, die ein wirtschaftliches Öffnen der Lokale möglich machen. Wir appellieren an die Landesregierung, diese Bestimmungen schleunigst anzupassen und in Bezug auf die Immuni-App weiterhin auf Freiwilligkeit zu setzen.
Junge Süd-Tiroler Freiheit