Schriftliche Anfrage (mit Antwort)

Uneingeschränktes Recht auf Gebrauch der deutschen Sprache

Anfragen, Landtag
Anfragen, Landtag
Schriftliche Anfrage (mit Antwort)

Uneingeschränktes Recht auf Gebrauch der deutschen Sprache

Rechtlich steht außer Zweifel, dass alle Süd-Tiroler auf dem Gebiet der autonomen Provinz Bozen das Recht auf Gebrauch der deutschen Sprache hätten. Die Betonung liegt hier auf „hätten“, denn die Realität sieht leider völlig anders aus. Vor ungefähr einem Jahr, am 4. Juli 2019, wurden daher auf Antrag der Süd-Tiroler Freiheit (Beschlussantrag Nr. 122/19) mehrere Punkte beschlossen, um das Recht auf Gebrauch der deutschen Sprache in Süd-Tirol spürbar wiederherzustellen.

Anfrage.

Antwort.

Anfrage, Deutsche Sprache, Landtag, Muttersprache, Recht
GARFIDI: Unterlagen nur in Italienisch
Letztklassige Behandlung durch die INPS

Das könnte dich auch interessieren