Viele besorgte Eltern wenden sich derzeit an die Süd-Tiroler Freiheit, weil ihre Kinder aufgrund des Corona-Lockdowns keinen vollständigen Impfstatus haben und daher nicht in den Kindergarten dürfen. Dem Hygieneamt interessiert es offenbar nicht, wenn ein Impftermin coronabedingt verschoben werden musste und erst nach Beginn des Kindergartenjahres in Anspruch genommen werden kann. Die Landtagsabgeordneten der Süd-Tiroler Freiheit, Myriam Atz Tammerle und Sven Knoll, sind der Sache auf den Grund gegangen.
Die jeweiligen Hygienämter teilen den Kindergärten mit, welche Kinder aufgrund fehlender Impfungen nicht in den Kindergarten dürfen. Dabei werden aber individuelle Fälle, wie das coronabedingte Fehlen einer Impfung, nicht berücksichtigt, weil offenbar niemand die Verantwortung über die Entscheidung übernehmen will. Laut Auskunft der Sanität sei es jedoch möglich, genau solche individuellen Fälle zu berücksichtigen.
Die Landtagsabgeordneten der Süd-Tiroler Freiheit fordern daher die zuständigen Landesräte auf, umgehend Schritte auf Landesebene in die Wege zu leiten, damit jene Kinder, die coronabedingt keinen vollständigen Impfstatus vorweisen können, dennoch in den Kindergarten zugelassen werden. Für den Nachweis, dass die fehlende Impfung durchgeführt wurde, schlagen Atz Tammerle und Knoll eine Frist bis zu den Weihnachtsferien vor.
L.-Abg. Myriam Atz Tammerle & L.-Abg. Sven Knoll,
Süd-Tiroler Freiheit.