In der aktuellen Fragestunde können die Abgeordneten Fragen an die Landesregierung richten. In der gestrigen Fragestunde ging es der Süd-Tiroler um das Recht auf Muttersprache und um mangelhafte Schutzmasken in Krankenhäusern und Altersheimen.
Ein Bürger, welcher am 1. Juli 2020 im Postamt von Vilpian vorstellig geworden ist, um Briefe zu versenden, berichtete der Süd-Tiroler Freiheit, dass sich der dortige Bedienstete strikt geweigert hätte, deutsch zu sprechen. Zwei Tage darauf erhielt eine weitere Bürgerin auf telefonische Nachfrage den Hinweis, dass es besser sei, italienisch zu sprechen. Dazu stellte die Süd-Tiroler Freiheit folgende Fragen: Wie ist es möglich, dass ein Postbeamter Bürger deutscher Muttersprache dazu auffordert, italienisch zu sprechen? Was wird die Landesregierung gegen diesen gravierenden Vorfall der Missachtung des Rechts auf Gebrauch der Muttersprache unternehmen? Ist der Postbeamte, welcher am 1. und 3. Juli im Postamt von Vilpian im Dienst war, im Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises? Wenn ja, warum weigert sich der Postbeamte, deutsch zu sprechen? Vom Recht auf Muttersprache bleibe wenig, wenn man nicht auf die Einhaltung poche. Außerdem sei die Zweisprachigkeit auch trotz Nachweis oft ungenügend.
Die Postdirektion habe bestätigt, dass es Pflicht der Beamten sei, mit den Kunden in ihrer Muttersprache zu sprechen, erklärte die Landesregierung. Der betroffene Beamte habe den Fehler eingeräumt. Die Landesregierung stehe hinter dem Recht auf Muttersprache, die neue Sprachstelle werde allen Fällen nachgehen. Alle Postbeamten in Vilpian hätten den Zweisprachigkeitsnachweis und müssten dementsprechend handeln. Dass die Situation bei der Post noch nicht zufriedenstellend sei, sei vor allem auf den Personalmangel zurückzuführen. Man habe der Post den Vertrag aufgrund der Erfahrungen nur für ein Jahr verlängert, und man wolle dieses Jahr nutzen, um die Dinge zu verbessern, unter anderem mit einem neuen Gehaltsschema, wodurch man leichter Mitarbeiter finden werde.
Die Süd-Tiroler Freiheit berichtete von einem Bürger, der sich nach dem Urlaub in Kroatien beim Sanitätsbetrieb für einen Covid-Test gemeldet und schriftlich wie mündlich nur auf Italienisch Auskunft bekommen hat. Die Fragen dazu an die Landesregierung: Wie kann es sein, dass man beim Sanitätsbetrieb auf E-Mails in deutscher Sprache italienische Antworten bekommt? Was will die Landesregierung konkret unternehmen, damit diese eklatanten Missstände endlich aufhören? Der Wert der Autonomie zeige sich auch in Notsituationen, und es sei auch auffällig, dass es nie in die andere Richtung passiere: Italienisch werde immer gewährleistet.
Die Landesregierung räumte ein, dass das Problem bestehe, aber beim derzeitigen Notstand sei man um jede Hilfe dankbar. Zunächst einmal müsse man den Dienst gewährleisten, in einem zweiten Moment werde man auch die Situation der Zweisprachigkeit verbessern.
Die Süd-Tiroler Freiheit verwies auf eine Meldung von RAI-Südtirol, wonach mehrere Ärzte angegeben hätten, sich nach der Verwendung der mangelhaften China-Ausrüstung mit dem Corona-Virus infiziert zu haben, und stellte dazu folgende Fragen: Stimmt es, dass Ärzte angegeben haben, sich nach der Verwendung der mangelhaften China-Ausrüstung mit dem Corona-Virus infiziert zu haben? Wie viele Ärzte haben angegeben, sich nach der Verwendung der mangelhaften China-Ausrüstung mit dem Corona-Virus infiziert zu haben? In welchen Krankenhäusern haben die betroffenen Ärzte gearbeitet? Wie viele ärztliche und nichtärztliche Mitarbeiter des Süd-Tiroler Gesundheitsbetriebes haben sich bis heute mit dem Corona-Virus infiziert?
Es gebe einen Untersuchungsausschuss zum Thema, antwortete die Landesregierung. Jedenfalls habe man bis jetzt keine Mitteilung von Ärzten, aufgrund dieser Ausrüstung infiziert worden zu sein. Die genannte China-Ausrüstung sei ab 26. März verteilt worden. In der betreffenden Zeit seien 5 Ärzte infiziert worden, die von der China-Ausrüstung hätten betroffen sein können, aber es gebe bis heute keinen kausalen Zusammenhang. Inzwischen sei in Covid-Stationen vom ISS die chirurgische Maske zugelassen worden, die im Standard unter der beanstandeten Chinamaske liege. Es gebe auch französische Masken, die unter diesem Standard lägen, aber CE-zertifiziert seien. Die entscheidende Frage damals sei gewesen, ob man eine Maske wolle oder keine.
Mehrere Mitarbeiter von Altenheimen haben berichtet, dass die fehlerhaften China-Masken auch in ihren Altenheimen verteilt und verwendet wurden, erklärte die Süd-Tiroler Freiheit. Nachdem die Weisung des Sanitätsbetriebes kam, die mangelhaften China-Masken nicht mehr in den Krankenhäusern zu verwenden, sollen diese laut Aussagen der Verantwortlichen „an die Altenheime weitergegeben worden sein, an diese erging aber kein Schreiben über die Schadhaftigkeit der Masken. All diese Informationen erfuhren sie nur über die Presse.“ Dazu wollte die STF folgendes wissen: Stimmt es, dass die fehlerhaften China-Masken an die Altenheime verteilt wurden? Stimmt es, dass den Altenheimen der negative Prüfbericht des Bundesheeres nicht zugeschickt wurde und sie nicht dezidiert über die Schadhaftigkeit der Masken informiert wurden bzw. dass sie diese Informationen aus den Medien erfuhren? Wenn ja, warum wurden sie nicht informiert? An welchem Tag wurden die China-Masken an die Altenheime ausgeliefert. Wie lange wurden die China-Masken in den Altenheimen verwendet? Hat es nach Auslieferung der China-Masken an die Altenheime Infektionen bei Mitarbeitern und Heiminsassen gegeben?
Die Landesregierung bestätigte, dass die Masken auch in den Altersheimen verteilt wurden. Es habe keine Alternative gegeben, die Magazine seien leer gewesen. Die Altersheime seien über das Wiener Gutachten informiert worden, sie hätten auch ihre Vertreter in der Task Force, die jeden Tag zusammengetreten sei. Die Masken seien ab 26. März verteilt worden. Die Basisärzte und Apotheker seien selbst für das Material verantwortlich, das sie verwendeten. Auch die Altersheime hätten Material gekauft, wo sie es bekommen konnten. Auch das INAIL-Gutachten sei ihnen weitergeleitet worden, und auf dieser Grundlage sei die Verwendung eingestellt worden. Zu allen Informationen, die weitergeleitet wurden, gebe es Protokolle. Über eventuelle Infektionen durch ungeeignete Masken könnten die Altersheime Auskunft geben.
Quelle: Süd-Tiroler Landtag.