In den letzten Tagen wurden ─ ohne Rücksprache mit dem Landtag ─ chaotische Maßnahmen und Verordnungen vom Landeshauptmann erlassen, die die Grundrechte der Bürger massiv einschränken. Diese Verordnungen widersprechen teilweise dem Corona-Landesgesetz Nr. 4/20, wurden epidemiologisch nicht ausreichend begründet und auch nicht durch den Landtag legitimiert. Landeshauptmann Kompatscher kann nicht einfach nach persönlichem Gutdünken derartige Entscheidungen treffen und dabei den Landtag ausschalten. In Absprache mit den Vertretern der Opposition wurde daher heute der Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Landtagssitzung im Dringlichkeitswege (innerhalb von 48 Stunden) gestellt, um Ordnung in das Chaos zu bringen, aber auch, um Stabilität und Rechtssicherheit wiederherzustellen.
Die Landesregierung hat in den letzten Tagen ein unglaubliches Chaos angerichtet. Widersprüchliche Aussagen zur Maskenpflicht und zu den Ausgangssperren sowie Bestimmungen wie jene zur Schließung der Bars, die zuerst angekündigt und dann wieder zurückgenommen wurden, haben die Bevölkerung extrem verunsichert. Wir befinden uns in einer absoluten Krisensituation und können uns dieses Chaos nicht leisten, so der Landtagsabgeordnete Sven Knoll.
Sämtliche Bestimmungen, die die Grundrechte der Bürger einschränken, müssen zudem auf der Grundlage der Rechtsstaatlichkeit erfolgen, ausreichend begründet werden und demokratiepolitisch legitimiert sein, ansonsten sind sie nicht rechtmäßig, wie die Urteile diverser Verfassungsgerichtshöfe gezeigt haben.
Mit welcher Legitimation bestimmt Landeshauptmann Kompatscher beispielsweise, dass ein gesunder Mensch nach 22 Uhr das Haus nicht mehr verlassen darf? Mit seinen vom Landesgesetz abweichenden Verordnungen macht er zudem das gesamte Landesgesetz angreifbar.
Der Landtag darf als Gesetzgeber nicht einfach ausgeschaltet werden, sondern muss bei solch weitreichenden Entscheidungen eingebunden werden und seine Zustimmung erteilen.
Der Landtag muss daher umgehend einberufen werden, um sich damit auseinandersetzen, welche Maßnahmen und Verordnungen zum Schutze der Gesundheit der Bürger erlassen werden müssen, aber auch, in welchen Bereichen die Rechte der Bürger nicht beschnitten werden dürfen.
L.-Abg. Sven Knoll,
Süd-Tiroler Freiheit.