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Mitarbeiter im Gastgewerbe haben der Süd-Tiroler Freiheit gemeldet, dass Angestellte, die nach dem 13. Juli 2020 ihre Stelle angetreten haben, nun kein Anrecht auf Lohnausgleich hätten.
Mitarbeiter im Gastgewerbe haben der Süd-Tiroler Freiheit gemeldet, dass Angestellte, die nach dem 13. Juli 2020 ihre Stelle angetreten haben, nun kein Anrecht auf Lohnausgleich hätten.
Anfrage.
Antwort.