Rote Zone Süd-Tirol:

Neues Corona-Dekret: Nicht von Italien einsperren lassen!

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Rote Zone Süd-Tirol:

Neues Corona-Dekret: Nicht von Italien einsperren lassen!

Italien plant Süd-Tirol als rote Corona-Zone einzustufen und somit schon ab morgen einen völligen Lockdown über unser Land zu verhängen. Die Schließung der Grenzen sowie Ausgangssperren auch am Tag wären die Folgen. Die Süd-Tiroler Freiheit ruft die Landesregierung auf, diese Vorgaben so keinesfalls umzusetzen und stattdessen ─ in Berufung auf das Landesgesetz ─ eigene Corona-Regeln zu erlassen. Es muss sichergestellt werden, dass die Grenzen offen bleiben und die Grundrechte der Bürger nur so gering und nur so kurz als möglich eingeschränkt werden. Süd-Tirol muss selbst über das eigene Land entscheiden und darf sich nicht von Italien einsperren lassen!

Der Entwurf für das Dekret der italienischen Regierung sieht vor, dass in den roten Zonen die Bürger das Haus nur mehr im Ausnahmefall verlassen dürften, die Gemeindegrenzen dürften nicht überschritten werden, Spaziergänge wären nur mehr in unmittelbarer Nähe des Hauses gestattet und die Ein- und Ausreise aus Süd-Tirol wäre strengstens verboten.

Es steht außer Zweifel, dass es rasche Maßnahmen braucht, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Wo aber bleibt hier die Autonomie? Die Maßnahmen müssen den Bedürfnissen unseres Landes angepasst und durch den Landtag in Süd-Tirol ─ als gesetzgebendes Organ ─ legitimiert werden, umso mehr, wenn durch derartige Bestimmungen das Leben der gesamten Bevölkerung beeinträchtigt wird.

Italien hat kein Recht, eine Corona-Haft über ganz Süd-Tirol zu verhängen!

Auf Antrag der Opposition wird der Landtag bereits morgen zu einer Sondersitzung zusammentreffen, um das weitere Vorgehen zu bestimmen.

Die Süd-Tiroler Freiheit schlägt der Landesregierung jedenfalls vor, folgende drei Punkte mit Landesverordnungen klar festzulegen:

1. Die Grenzen bleiben offen.
2. Das Recht Familienangehörige und Lebenspartner zu treffen bleibt jederzeit gewährt.
3. Einschränkungen der Bewegungsfreiheit werden von Süd-Tirol selbst bestimmt und nur in jenen Gemeinden angewandt, in denen dies unbedingt notwendig ist.

L.-Abg. Sven Knoll,
L.-Abg. Myriam Atz-Tammerle.
Süd-Tiroler Freiheit.

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