Durch den Einsatz der Süd-Tiroler Freiheit ist es nun möglich, dass sich Beziehungspartner und Familienangehörige auch in den Hochrisikogemeinden treffen dürfen. Gleichzeitig rufen die beiden Landtagsabgeordneten der Bewegung, Sven Knoll und Myriam Atz Tammerle, die Landesregierung dazu auf, bereits jetzt Vorkehrungen zu treffen, damit dieses Recht im Falle weiterer Verschärfungen auch über die Grenzen hinweg möglich bleibt.
Die Corona-Verordnungen der letzten Tage hatten es untersagt, dass sich Beziehungspartner und Familienangehörige in den sogenannten Cluster-Gemeinden treffen dürfen. Die Süd-Tiroler Freiheit hat immer wieder darauf hingewiesen, dass Familien- und Partnertreffen zu den menschlichen Grundbedürfnissen zählen und nicht einfach verboten werden dürfen. Dies umso mehr, als dass selbst in der Hochzeit des Lockdowns im Frühjahr, in Nord- und Ost-Tirol derartige Treffen jederzeit möglich waren. Die Sensibilisierung für diese Problematik hat nun gefruchtet, mit der neuen Corona-Verordnung werden derartige Treffen endlich erlaubt. Der Besuch des Partners ist zudem auch in der Zeit der nächtlichen Ausgangssperre möglich.
„Das Recht, den eigenen Partner und die Familienangehörigen zu treffen, ist ein Grundrecht, das gewahrt bleiben muss und auch in Süd-Tirol nicht mehr verboten werden darf“, so Knoll und Atz Tammerle.
Süd-Tiroler Freiheit – Landtagsfraktion.