Wo bleibt Kompatschers Protest?

Wir müssen uns gegen die Schließung der Brennergrenze wehren!

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Am 11. November 1918 haben italienische Truppen den Brenner besetzt. Als eine der ersten Maßnahmen wurde der Brenner für den Personenverkehr geschlossen, um damit die Teilung Tirols vorzubereiten. Seit heute Mitternacht ─ also auf den Tag genau 102 Jahre später ─ passiert schon wieder dasselbe. Italien hat Süd-Tirol zur roten Zone erklärt und verbietet damit die Ein- und Ausreise über die Grenze. Dieses Vorgehen kann und darf so nicht akzeptiert werden, zumal es europarechtswidrig ist, denn wenn der Besuch von Partnern und Familienangehörigen in Süd-Tirol erlaubt ist, darf das grenzüberschreitend gar nicht verboten werden.

Es geht nicht um Shoppingfahrten, sondern darum, dass Kinder ihre Eltern und Menschen ihren Beziehungspartner derzeit über die Grenze hinweg nicht mehr treffen dürfen. Das Schweigen und die Untätigkeit von Landeshauptmann Kompatscher zu dieser gravierenden Beschneidung der Bürgerrechte ist unerträglich und auch autonomiepolitisch unverantwortlich. Von einem Süd-Tiroler Landeshauptmann muss man sich erwarten können, dass er einer Schließung der Brennergrenze nicht zustimmt und alle rechtlichen Maßnahmen ergreift, um das zu verhindern.

Die rechtliche Lage ist klar: Solange von Italien oder Österreich keine gegenseitige Reisewarnungen ausgesprochen werden, dürfen grenzüberschreitende Besuche von Beziehungspartnern und Familienangehörigen NICHT verboten werden, wenn sie im eigenen Landesgebiet erlaubt sind. Das heißt, Süd-Tirol könnte mit eigener Verordnung festlegen, dass sich Familien und Beziehungspartner nicht nur innerhalb Süd-Tirols, sondern auch weiterhin grenzüberschreitend treffen können.

In Anlehnung an das Corona-Landesgesetz hat die Süd-Tiroler Freiheit daher eine Anpassung der Landesverordnung ausgearbeitet, welche der Landesregierung heute übermittelt wird, um eine Grenzschließung zu verhindern.

Der Vorschlag lautet:

Vorbehaltlich dem Einvernehmen mit den Nachbarregionen und Provinzen darf man aus Arbeits-, Studien- und Gesundheitsgründen, um Beziehungspartner und Familienangehörige zu treffen, aufgrund absoluter Dringlichkeit sowie zum Zwecke der Deckung von Grundbedürfnissen des täglichen Lebens (wenn dies in der eigenen Gemeinde nicht möglich ist) die Provinz verlassen bzw. in diese einreisen. Die Rückkehr zum eigenen Domizil, zur Wohnung oder zum Wohnsitz ist jederzeit gestattet.

L.-Abg. Sven Knoll, Süd-Tiroler Freiheit.

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