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Die Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 69 mit weiteren Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirs wurde soeben veröffentlicht. Diese Verordnung enthält eine Reihe von Maßnahmen um die Zahl der Infektionen mit Coronavirus in Südtirol zu senken und gilt vom 14. bis 29. November. Alle Details unten.