Mit königlichem Dekret vom 30. Dezember 1920 (veröffentlicht am 18. Jänner 1921) wurde bestimmt, dass alle Gemeinden der neuen Provinzen innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten dieses Dekrets eine Liste der Personen zu erstellen und zu veröffentlichen haben, die in der jeweiligen Gemeinde das Heimatrecht und somit die vollen bürgerlichen Rechte besitzen („Lista dei cittadini di pieno diritto pertinenti al Comune“).
Während in anderen Gemeinden der „neuen Provinzen“ derartige Listen erstellt wurden (siehe Anlage das Beispiel der Gemeinde Grado), ist nicht klar, ob derartige Listen auch von den Gemeinden in Süd-Tirol angefertigt wurden.
Deshalb bringen die unterfertigten Gemeinderäte folgende Anfrage ein:
1. Gibt es im Traminer Gemeindearchiv einen Beschluss der Gemeinde nach Inkrafttreten des Dekrets, aus dem die Beauftragung zur Anfertigung einer solchen Liste hervorgeht?
2. Wurde von der Gemeinde Tramin diese Liste überhaupt angefertigt?
3. Wenn Ja, wo genau befindet sich die Liste der Gemeinde?
Die Gemeinderäte,
Stefan Zelger
Peter Frank
Maria Kofler