Beschluss / St. Martin in Passeier

Digitale Gemeinderatsakten – Bereitstellung der Unterlagen

Anträge, Gemeinde, Ratsarbeit
Anträge, Gemeinde, Ratsarbeit
Beschluss / St. Martin in Passeier

Digitale Gemeinderatsakten – Bereitstellung der Unterlagen

Es wird darauf hingewiesen, dass im Kodex der örtlichen Körperschaften der Autonomen Region Trentino- Südtirol, Regionalgesetz Nr.2 vom 3 Mai 2018 i.g.F. unter Artikel 51 vorgesehen ist, dass die Unterlagen betreffend die Tagesordnungspunkte der Sitzungen der Kollegialorgane in der Regel auf digitalen Datenträgern oder durch Zugriff auf eine bestimmte Sektion der Website der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden.

In Anbetracht der Tatsache, dass es nicht allen Gemeinderäten aus beruflichen oder privaten Gründen möglich ist während der Öffnungszeiten des Rathauses Einsicht in die dort aufliegenden Unterlagen zu den Gemeinderatssitzungen zu nehmen, erscheint eine digitale Übermittelung der Unterlagen oder die Bereitstellung in einem bestimmten Bereich der Webseite der Gemeinde St. Martin in Passeier als sinnvoll.

Dies vorausgeschickt
verpflichtet

der Gemeinderat die Bürgermeisterin der Gemeinde St. Martin in Passeier,

1. Dafür zu sorgen, dass die Unterlagen betreffend die Tagesordnungspunkte der Gemeinderatssitzung künftig mit digitalen Mitteln an die Gemeinderatsmitglieder übermittelt oder online über digitale Dienste den Gemeinderatsmitgliedern zu Verfügung gestellt werden.

2. In die Geschäftsordnung des Gemeinderates festzuschreiben, dass sämtliche Unterlagen grundsätzlich fünf Arbeitstage vor der Sitzung digital den Gemeinderäten bereitgestellt werden.

GR Erwin Platter

Erwin Platter, Ratsarbeit, St. Martin in Passeier
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