Beschlussantrag

Einführung eines Gestaltungsbeirates mit beratender Funktion

Anträge, Gemeinde
Anträge, Gemeinde
Beschlussantrag

Einführung eines Gestaltungsbeirates mit beratender Funktion

Bereits mit der Urbanistik-Reform, genehmigt mit Landesgesetz vom 2. Juli 2007, Nr. 3, wurde die Möglichkeit für die Gemeinden geschaffen, einen Gestaltungsbeirat als beratendes Organ der Baukommission bei Entscheidungen zu siedlungsplanerischen, ortsbild- und landschafts-prägenden Bauvorhaben einzuführen.

Mit der Genehmigung des neuen Landesgesetzes Nr. 9 vom 10. Juli 2018 „Raum und Landschaft“ wurde die bisherige Form der Gemeindebaukommission abgeschafft und die Gemeindekommission für Raum und Landschaft als Unterstützung der Gemeinden bei der Prüfung von Plänen und Projekten zur urbanistischen und landschaftlichen Umwandlung des Gemeindegebiets eingeführt.

Die Kommission besteht aus dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin oder einer Vertretung und folgenden Mitgliedern:
einem/einer Sachverständigen für Baukultur,
einem/einer Sachverständigen für Landwirtschafts- oder Forstwissenschaften oder einem diplomierten Agrartechniker/einer diplomierten Agrartechnikerin,
einem/einer Sachverständigen für Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften,
einem/einer Sachverständigen für Raumplanung,
einem/einer Sachverständigen für Landschaft, der/die vom zuständigen Landesrat/von der zuständigen Landesrätin namhaft gemacht wird,
einem/einer Sachverständigen für Naturgefahren.

Auch im neuen Gesetz für „Raum und Landschaft“, wurde mit Art. 5 vorgesehen, dass die Gemeinden zusätzlich einen Gestaltungsbeirat mit beratender Funktion einrichten und in der Gemeindebauordnung die Zusammensetzung und Arbeitsweise des Beirates festschreiben können.

Ein solcher Gestaltungsbeirat, bestehend zum Beispiel aus örtlichen Vertretern des Gemeinderates, der Umwelt- und Heimatpflegeverbandes, der örtlichen Landwirte und Bauern sowie weiteren Personen aus unserer Gemeinde mit Erfahrung und Kompetenz auf dem Gebiet der Raumordnung, ist auch für unsere Gemeinde interessant, um so bei Entscheidungen zu ortsbild- und landschaftsprägenden Bauvorhaben ortskundige Vertreter einzubinden.

Bereits mehrere Gemeinderäte haben die Einführung eines Gestaltungsbeirates (u.a. anderem auf Initiative der Gemeinderäte der Freiheitlichen Partei Südtirol in Kaltern, Partschins, Lana, usw.) besprochen bzw. beschlossen.

Der Gemeinderat beschließt:

1. Auf Gemeindeebene einen Gestaltungsbeirat für „Raum und Landschaft“ für die Amtsdauer der Gemeindekommission für Raum und Landschaft zu ernennen.

2. Den Gestaltungsbeirat möglichst gleichzeitig mit dem Arbeitsbeginn des Gestaltungsbeirates für „Raum und Landschaft“ zu ernennen und die Arbeitsweise zu definieren.

Der Gemeinderat

Beschlussantrag als Word-Dokument Beschlussantrag

Gemeinderatsarbeit, Ratsarbeit
Pflasterung in Klausen
Mitteilungen auf der Gemeindeseite zu den Gemeinderatssitzungen

Das könnte dich auch interessieren