Der Bezirksausschuss der Süd-Tiroler Freiheit Pustertal, spricht sich gegen eine geplante Gesetzesänderung zum Stabilitätsgesetz 2021 mittels Abänderungsantrag durch die SVP-Fraktion im Regionalrat aus, in der es um eine Neuinterpretation der Regelungen zu den Sachbereichen Raumordnung, Bauwesen und öffentliche Arbeiten geht. Will man mit dieser Aktion jemand vor unangenehmen Konsequenzen schützen?
Die Vermutung liegt nahe, dass es sich in der Causa konkret um eine Eingabe bei der Staatsanwaltschaft Bozen gegen den Brunecker Bürgermeister handelt, welche nun über einen möglichen Interessenkonflikt aufgrund seiner Tätigkeit als Bürgermeister und als Betreiber eines Projektbüros, das Bauprojekte in ganz Süd-Tirol und speziell auch in Bruneck betreut, zu befinden hat.
Die Gesetzeslage ist eindeutig und unmissverständlich: „Die für die Sachbereiche Raumordnung, Bauwesen und öffentliche Arbeiten zuständigen Mitglieder des Gemeindeausschusses dürfen in dem von ihnen verwalteten Gebiet keine berufliche Tätigkeit im Bereich des privaten und öffentlichen Bauwesens ausüben.“
Auch Landesrat und SVP Obmann Achammer meinte in einer Aussendung am vergangenen 3. Dezember wörtlich: „Regeln sind dazu da, eingehalten zu werden und zwar von jedem und jeder!“ Insofern darf man auf das Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gespannt sein.
Bezirksausschuss der Süd-Tiroler Freiheit Pustertal
(Foto oben – Archiv Süd-Tiroler Freiheit 2018 – Vor Corona entstanden)