Bereits mit der Urbanistik-Reform, genehmigt mit Landesgesetz vom 2. Juli 2007, Nr. 3, wurde die Möglichkeit für die Gemeinden geschaffen, einen Gestaltungsbeirat als beratendes Organ der Baukommission bei Entscheidungen zu siedlungsplanerischen, ortsbild- und landschafts-prägenden Bauvorhaben einzuführen.
Mit der Genehmigung des neuen Landesgesetzes Nr. 9 vom 10. Juli 2018 „Raum und Landschaft“ wurde die bisherige Form der Gemeindebaukommission abgeschafft und die Gemeindekommission für Raum und Landschaft als Unterstützung der Gemeinden bei der Prüfung von Plänen und Projekten zur urbanistischen und landschaftlichen Umwandlung des Gemeindegebiets eingeführt.
Die Kommission besteht aus dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin oder einer Vertretung und folgenden Mitgliedern:
einem/einer Sachverständigen für Baukultur,
einem/einer Sachverständigen für Landwirtschafts- oder Forstwissenschaften oder einem diplomierten Agrartechniker/einer diplomierten Agrartechnikerin,
einem/einer Sachverständigen für Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften,
einem/einer Sachverständigen für Raumplanung,
einem/einer Sachverständigen für Landschaft, der/die vom zuständigen Landesrat/von der zuständigen Landesrätin namhaft gemacht wird,
einem/einer Sachverständigen für Naturgefahren.
Im neuen Gesetz für „Raum und Landschaft“, wurde mit Art. 5 vorgesehen, dass die Gemeinden zusätzlich einen Gestaltungsbeirat mit beratender Funktion einrichten können und in der Gemeindebauordnung die Zusammensetzung und Arbeitsweise des Beirates festschreiben können.
Ein solcher Gestaltungsbeirat, bestehend aus örtlichen Vertretern des Gemeinderates, der Umwelt- und Heimatpflegeverbandes, der örtlichen Landwirte und Bauern sowie weiteren Personen aus unserer Gemeinde mit Erfahrung und Kompetenz auf dem Gebiet der Raumordnung, ist auch für unsere Gemeinde interessant, um so bei Entscheidungen zu ortsbild- und landschaftsprägenden Bauvorhaben ortskundige Vertreter einzubinden.
Bereits mehrere Gemeinderäte haben die Einführung eines Gestaltungsbeirates (u.a. auf Initiative der Gemeinderäte der Freiheitlichen Partei Südtirol in Kaltern, Partschins, Lana, usw.) besprochen bzw. beschlossen.
So beschließt der Gemeinderat:
- Auf Gemeindeebene einen Gestaltungsbeirat für „Raum und Landschaft“ für die Amtsdauer der Gemeindekommission für Raum und Landschaft zu ernennen.
- Die Zusammensetzung bestehend aus dem Bürgermeister, aus Vertretern des Gemeinderates mit Einbindung der politischen Minderheit, der örtlichen Umwelt- und Heimatpflegevereins, Vertretern der örtlichen Landwirte und Bauern sowie mit weiteren örtlichen Personen mit Erfahrung und Kompetenz in auf dem Gebiet der Raumordnung in der Überarbeitung der Gemeindebauordnung festzuschreiben.
- Den Gestaltungsbeirat möglichst gleichzeitig mit dem Arbeitsbeginn der Gemeindekommission für „Raum und Landschaft“ zu ernennen und die Arbeitsweise zu definieren.
Die Gemeinderäte,
Benjamin Pixner
Michael Niedermair
Benjamin Zwick