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Am E-Voting führt kein Weg vorbei!

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Am E-Voting führt kein Weg vorbei!

Die nächsten Wahlen kommen bestimmt und jetzt ist noch Zeit, um die Voraussetzungen für das E-Voting zu schaffen, mahnt der Bezirkssprecher der Süd-Tiroler Freiheit Pustertal, Bernhard Zimmerhofer. „Die kommende Landtagswahl in Süd-Tirol wird uns erneut die großen Nachteile der klassischen Durchführung von Wahlen vor Augen führen. Nämlich Chaos bei den Briefwahlen, hohe Kosten, langwierige Auszählung der Stimmen bei sinkender Wahlbeteiligung. Gerade die jetzige Krisenzeit bietet die Chance, grundlegende Reformen in der öffentlichen Verwaltung in Süd-Tirol voranzutreiben“, so Zimmerhofer. Er fordert künftige Wahlen und Volksbefragungen auf elektronischem Wege abzuwickeln, genauso, wie es derzeit schon möglich ist, von Zuhause aus elektronische Bankgeschäfte abzuwickeln oder Telearbeit zu verrichten.

Die Digitalisierung des Landes schreitet voran und damit können viele Dienste auch von Zuhause aus erledigt werden. In Corona Zeiten ist dies besonders wichtig, denn viele Personen befinden sich in Quarantäne und könnten im Grunde gar nicht wählen gehen. Durch das e-voting würden sich die aufwändigen und kostspieligen Corona-Sicherheitsmaßnahmen erübrigen.

Es gibt heute schon Beispiele dafür, wie man eine Wahl schnell, unkompliziert und kostengünstig abwickeln kann. Estland, das bis vor nicht allzu langer Zeit noch im tiefsten Sozialismus lebte, bietet seinen Bürgern schon seit 2005 die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe. Ein entsprechender Antrag Zimmerhofers im Landtag wurde im Jahre 2015 leider abgelehnt.

Die Vorteile der elektronischen Wahl liegen auf der Hand: ortsunabhängige Wahl für körperlich eingeschränkte Personen und Heimatferne, höhere Wahlbeteiligung, langfristige Kostensenkung, schnelle Stimmenauszählung und Vermeidung von Zählfehlern, keine ungültigen Stimmen und keine Postlaufzeit im Gegensatz zur Briefwahl.

Um das System sicherer zu machen, bietet z.B. Estland jedem Staatsbürger die Möglichkeit, einen elektronischen Pass mit biometrischen Daten zu beantragen, um sich mit diesem dann online auszuweisen, zu wählen oder Verträge zu unterschreiben. Weitere Beispiele, wo es eine Rechtsgrundlage für das e-voting gibt, sind Norwegen und die Schweiz.

Bernhard Zimmerhofer, Bezirkssprecher der Süd-Tiroler Freiheit im Pustertal.

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