Bürger sind keine Gefangenen!

Fahrten für sportliche Aktivitäten zulassen.

Die derzeitige Corona-Verordnung des Landeshauptmannes verbietet es den Bürgern, für sportliche Aktivitäten ─ auch innerhalb der eigenen Gemeinde ─ mit dem Auto zu fahren, um z.B. für eine Wanderung bis zum Waldrand zu gelangen. Erlaubt sind nur mehr Bewegungen in unmittelbarer Nähe der Wohnung. Diese Einschränkung, die einem Gefängnis-Hofgang gleichkommt, empfinden viele Bürger als Schikane, zumal es oftmals gar nicht möglich ist, in der Nähe der Wohnung Sport zu betreiben. Die Süd-Tiroler Freiheit fordert daher eine Aufhebung dieser restriktiven Bestimmung und wird dies bei der heutigen Sitzung der Klubobleute mit dem Landeshauptmann vorbringen.

Es macht epidemiologisch überhaupt keinen Sinn, den Bürgern die Ausübung sportlicher Aktivitäten zu verbieten. Ganz im Gegenteil! Wenn Bürger genötigt werden, nur mehr in der Nähe der Wohnung zu verbleiben, kommt es gerade in den Zentren zu erhöhten Menschenansammlungen. Das Ansteckungsrisiko ist dort wesentlich größer, als bei einem Spaziergang allein im Wald.
Für ältere und gehbehinderte Bürger stellt sich zudem das Problem, dass es in unmittelbaren Nähe ihrer Wohnung oftmals keine passenden Gehwege gibt und es somit nötig wäre, ein Stück weit mit dem Auto zu fahren.
Auch die geographische Situation der Gemeinden ist nicht überall gleich.

Man darf die Bürger nicht länger wie Gefangene behandeln! Sportliche Aktivitäten dienen der physischen und psychischen Gesundheit. Jeder Bürger muss daher das Recht haben, sich frei zu bewegen und dort wandern oder spazieren zu gehen, wo er will.

L.-Abg. Sven Knoll
Süd-Tiroler Freiheit.

Corona, Gemeinden, Sport, Verordnung
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