Aktuelle Fragestunde

Bußgeld-Rückzahlungen

Anfragen, Landtag

Die Gemeinden werden dazu verpflichtet, 50 Prozent der Bußgelder, die entlang der Staats- und Landesstraßen von Stadt- und Ortspolizisten eingenommen wurden, dem Land zurückzubezahlen.

Anfrage.

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