Schriftliche Anfrage (mit Antwort)

Straßen und Abstände

Anfragen, Landtag
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Schriftliche Anfrage (mit Antwort)

Straßen und Abstände

In Bezug auf die Diskussion um die Übertragung einer Gemeindestraße auf das Land meinte ein Gemeindeverwalter, dass laut dem neuen Gesetz für Raum und Landschaft bei Landesstraßen ein Streifen von 20 Metern zur Straße unbebaut bleiben müsse, wohingegen bei Gemeindestraßen nur ein Abstand von fünf Metern gewahrt werden müsse.

Anfrage.

Antwort.

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