Josefi

Tiroler Fahne aushängen und Feiertag begehen!

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Tiroler Fahne aushängen und Feiertag begehen!

Die Landesleitung der Bewegung Süd-Tiroler Freiheit erneuert im Hinblick auf Josefi (Freitag, 19. März) ihre Forderung, dass das Fest des hl. Josef wieder als gesetzlichen Feiertag anerkannt wird. Gerade im heurigen Josefi-Jahr bekommt diese Forderung neue Aktualität. Bereits in den vergangen Jahren gab es verschiedene Initiativen für die Wiedereinführung des gebotenen kirchlichen Feiertags zu Ehren des hl. Josef. Im Gegenzug sollte der „Tag der Republik“ (2. Juni) in Süd-Tirol abgeschafft werden, da der entsprechende Bezug zu Süd-Tirol fehlt. In der Zwischenzeit sollten Politik, Kirche und Vereine alle Möglichkeiten nutzen, um die Bedeutung des Josefi-Tages zu erhöhen.

Um ein sichtbares Zeichen für die Wiedereinführung des Josefi-Tages zu setzen, regt die Süd-Tiroler Freiheit dazu an, die Tiroler Fahne auszuhängen. Damit wird die Bedeutung des Tages sichtbar hervorgehoben.

Auch in Südtirol gilt der heilige Josef als Patron der gesamten katholischen Kirche und wird als Schutzpatron der Arbeit und des Handwerks, im besonderen der Tischler und Zimmerer, verehrt. In besonderer Weise wurde die Wiedereinführung des gebotenen kirchlichen Feiertags die Wichtigkeit der Arbeit und des Handwerks betonen, so Werner Thaler, Mitglied der Landesleitung.

Der Josefitag hat laut der Süd-Tiroler Freiheit noch eine andere Bedeutung: Er wird in unserem Kulturkreis ebenso als Vatertag gefeiert. Somit könnte auf die Rolle und Bedeutung der Männer sowie Väter in der Familie verstärkt aufmerksam gemacht werden.

Die Wiedereinführung des Festes zu Ehren des hl. Josef würde zudem die Bedeutung des hl. Josef als Patron aller Tiroler Landesteile hervorheben und die christliche Tradition des Landes unterstreichen, da er seit dem kaiserliches Dekret Maria Theresias im Jahre 1772 als Landespatron Tirols bezeichnet wird.

Werner Thaler, Landesleitungsmitglied der Süd-Tiroler Freiheit.

Abschaffung vor 44 Jahren: Auch in Italien galt das Fest des hl. Josef, der 19. März, durch das Gesetz Nr. 260 vom 27. Mai 1949 als gesamtstaatlicher Feiertag. Mit einem Dekret vom 5. März 1977 wurden die kirchlichen Feiertage Heilige Drei Könige, Josefstag (19. März), Fronleichnam, Christi Himmelfahrt und Peter und Paul (29. Juni) abgeschafft, um im Rahmen der Sparpolitik wegen der schlechten Wirtschaftslage die Arbeitsproduktivität zu erhöhen.

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