Mit Verordnung des Landeshauptmannes 14/2020 wurde im letzten Jahr festgelegt, dass Gebühren für Kleinkinderbetreuung, Kindergartengebühren und Gebühren für die Schulausspeisung während der Zeit der Aussetzung der Dienste nicht geschuldet waren.
Leider kam es aber wie bekannt auch am Ende des Jahres 2020 und in diesem Jahr zu langen Schließungen der Kindergärten, Schulen und Einrichtungen für die Kleinkinderbetreuung.
Deshalb bringen die unterfertigten Gemeinderäte folgende Interpellation ein:
1. Wurden die Gebühren für die oben genannten Einrichtungen auch im letzten Lockdown ausgesetzt?
2. Falls Nein, plant die Gemeindeverwaltung Maßnahmen in diese Richtung?
3. Bekommt bzw. bekam die Gemeinde ev. anfallenden Kosten vom Land rückerstattet?
Die Gemeinderäte,
Stefan Zelger,
Peter Frank
Maria Kofler