Die Vorschriften des Landeshauptmannes, den Präsenzunterricht auf jene Schüler zu beschränken, die sich regelmäßig dem sogenannten Nasenbohrertest unterziehen, sind laut der Landtagsabgeordneten der Süd-Tiroler Freiheit, Myriam Atz Tammerle, ganz klar gesetzeswidrig. Die Landtagsabgeordnete wird die Landesregierung damit konfrontieren und sie dazu auffordern, die Zwangstests für den Präsenzunterricht in allen Schulstufen sofort aufzuheben.
Das staatliche Gesetzesdekret Nr. 44 vom 1. April 2021 schreibt klar und deutlich vor, dass der Präsenzunterricht ab dem 7. April 2021 jedenfalls bis zur ersten Klasse Mittelschule und mit Vorbehalten darüber hinaus gewährleistet werden muss. Den Landeshauptleuten bzw. Präsidenten der Regionen ist es ausdrücklich untersagt, von diesen Bestimmungen abzuweichen. An den Präsenzunterricht bis zur ersten Klasse Mittelschule dürfen keinerlei Bedingungen, wie beispielsweise die verpflichtende Teilnahme an den Nasenbohrertests, geknüpft werden.
Durch die Vorschriften des Landeshauptmannes werden Schuldirektoren und Lehrer zu gesetzeswidrigen Handlungen aufgefordert!
Ausnahmebestimmungen sind laut staatlichem Gesetz nur dann zulässig, wenn ein „extrem hohes Risiko der Verbreitung des Virus unter den Schülern“ besteht. Dass es an unseren Schulen kein derartiges Risiko gibt, zeigen die Ergebnisse der freiwilligen Tests, die unlängst an den Schulen durchgeführt wurden. Folglich gibt es weder einen Grund für Zwangstests als Voraussetzung für den Präsenzunterricht, noch einen Grund, Schüler ohne Testnachweis vom Präsenzunterricht auszuschließen.
Atz Tammerle fordert die Landesregierung daher dazu auf, die Vorschriften zu den verpflichtenden Testungen für den Präsenzunterricht sofort aufzuheben, da diese gesetzeswidrig sind, und den Direktoren unverzüglich mitzuteilen, dass Schüler, welche nicht an den Testungen teilnehmen, nicht vom Präsenzunterricht ausgeschlossen werden dürfen.
L.-Abg. Myriam Atz Tammerle, Süd-Tiroler Freiheit.