Die Einführung des grünen Passes wird von vielen Bürgern durchaus kritisch gesehen, zumal einige Fragen bisher noch völlig unbeantwortet geblieben sind. Es ist daher nicht hilfreich, wenn die Landesregierung der Bevölkerung heute strenge Strafen ankündigt, wesentliche Fragen aber nicht beantwortet. Der grüne Pass darf nicht zur Diskriminierung bestimmter Bevölkerungsgruppen führen und muss ─ wenn schon ─ einheitliche und wissenschaftlich begründbare Richtlinien vorgeben.
Laut neuer Verordnung ist die Konsumation von Speisen und Getränken in der Öffentlichkeit (z.B. auf einer Parkbank) verboten, wenn kein Sicherheitsabstand eingehalten werden kann. In einem Gastgarten dürfen aber bis zu vier haushaltsfremde Personen ─ ohne Abstand und ohne Test ─ an einem Tisch sitzen und Speisen sowie Getränke konsumieren. Derartige Widersprüchlichkeiten führen nur zu Verunsicherungen und setzen die Bevölkerung der Willkür der Polizei aus.
Dringend geklärt werden muss auch die Form der Anerkennung von Genesenen, damit diese gegenüber Geimpften nicht diskriminiert werden. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb ein Antikörpertest nicht als Nachweis gilt, schließlich bietet eine überstandene Infektion teilweise sogar einen besseren Schutz, als eine Impfung.
In Abstimmung mit den Nachbarländern sollte auch eine einheitliche Regelung der Anerkennung von Tests gefunden werden, derzeit gelten die Schnelltests nämlich nicht für Grenzübertritte, sodass Berufspendler und Studenten doppelt und dreifach getestet werden müssen. Auch im Hinblick auf den Tourismus braucht es hier ein abgestimmtes Vorgehen.
L.-Abg. Sven Knoll
Süd-Tiroler Freiheit.