Italien plant derzeit eine Überarbeitung des Wahlrechts für Regional- und Gemeindewahlen. Demnach sollen auch jene Personen an den Wahlen teilnehmen dürfen, die keinen regulären Wohnsitz im Land haben, sondern nur mit einem zeitweiligen „Domizil“ gemeldet sind. Eine solche Regelung darf keinesfalls akzeptiert werden. Es wäre dies eine völlige Unterwanderung des Autonomiestatuts und würde den gesamten italienischen Militär- und Polizeitruppen in Süd-Tirol das Wahlrecht verleihen. Mit einem Schlag würden Gemeinden wie Meran damit zu mehrheitlich italienischen Gemeinden gemacht und die Wahlergebnisse dadurch einseitig verschoben.
Die Süd-Tiroler Freiheit warnt seit Jahren vor dieser Entwicklung und hat daher auch das Wohnbauprogramm des Landes für das Militär stets kritisiert. Es muss im Interesse Süd-Tirols liegen, dass so viele italienischen Truppen als möglich Süd-Tirol wieder verlassen, durch den Bau von Wohnungen hat man sie jedoch in Süd-Tirol gehalten und sogar den Zuzug ihrer Angehörigen gefördert. Wenn diese Personengruppen nun alle das Wahlrecht bekommen, geschieht dies zu Ungunsten der Süd-Tiroler Bevölkerung. Das muss verhindert werden!
Die Ansässigkeitsklausel für Wahlen ist eine der wichtigsten Säulen des Autonomiestatuts, mit der verhindert werden soll, dass Italien mit Hilfe seiner Besatzungstruppen die Wahlen in Süd-Tirol beeinflusst. Süd-Tirol hat eine der höchsten Polizei- und Militärpräsenzen des gesamten Staatsgebietes. Diese Leute haben keinen Bezug zu Süd-Tirol, sprechen größtenteils nicht einmal Deutsch und würden bei Wahlen einzig und allein die Interessen des Staates vertreten.
L.-Abg. Sven Knoll
Süd-Tiroler Freiheit.