Schriftliche Anfrage (mit Antwort)

Musterbauordnung und Kinderspielplätze

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Schriftliche Anfrage (mit Antwort)

Musterbauordnung und Kinderspielplätze

Die neue Musterbauordnung des Landes regelt u.a. Modalitäten zur Errichtung von Kinderspielplätzen. Die Bauordnung sieht vor, dass „in den Durchführungsplänen für Mischgebiete bei Wohnanlagen mit mehr als 10 Wohneinheiten mindestens 20 Prozent der nicht von Gebäuden bedeckten Fläche Spielplätzen vorbehalten ist“. Gerade in den Städten ist dieser Passus ein Rückschritt. Beispiel Meran: Die alte Bauordnung sieht einen Kinderspielplatz bei Gebäuden mit 5, und nicht erst ab 10 Wohnungen vor. Zudem muss bei jedem Neubau eine Spielfläche für Kinder vorgesehen werden, nicht nur im Zuge von Durchführungsplänen.

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