Schriftliche Anfrage (mit Antwort)

Kein Deutsch bei Beantragung von Strafregisterbescheinigungen

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Schriftliche Anfrage (mit Antwort)

Kein Deutsch bei Beantragung von Strafregisterbescheinigungen

Laut der Internetseite der Staatsanwaltschaft Bozen (https:// www.procura.bolzano.it/index.php/de/) muss die Strafregisterbescheinigung über
die Internetseite https://certificaticasellario.giustizia.it/sac/ beantragt werden. Diese Seite ist jedoch nur in italienischer Sprache verfügbar. Es handelt sich also um eine klare Verletzung der Bestimmungen nach DPR 574/1988.

Anfrage.

Antwort.

Anfrage, Beantragung, Deutsch, Landtag, Strafregisterbescheinigung
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