Die Süd-Tiroler Freiheit hat bereits letzte Woche auf einen schwerwiegenden „Fehler in der aktuellen 3G-Verordnung hingewiesen, da nicht klar geregelt wurde, was passiert, wenn die Gültigkeitsdauer des Corona-Tests während der Arbeitszeit verfällt. Rein rechtlich hätte der Arbeitsplatz dann sofort verlassen werden müssen. Die Süd-Tiroler Freiheit hat umgehend bei der Landesregierung, der Gewerkschaft und der Quästur interveniert und konnte nun eine Klarstellung erreichen ─ ein Corona-Test, der bei Arbeitsantritt noch gültig ist, bleibt den ganzen Arbeitstag lang gültig.
Diese Klarstellung der Verordnung, auf die die Süd-Tiroler Freiheit mit Nachdruck gedrängt hat, ist wichtig, um für die Bürger Rechtssicherheit zu schaffen und die Intervalle der Tests besser planbar zu machen.
Die Landesregierung wollte ursprünglich keine Präzisierung der Verordnung vornehmen, da sie darin eine „de facto Verlängerung des Gültigkeitszeitraums der Tests“ sah. Diese starre Haltung wäre aber nicht aufrecht zu erhalten gewesen, da von den Arbeitgebern nicht verlangt werden kann, mehrmals täglich die Tests aller Mitarbeiter zu kontrollieren, um zu überprüfen, ob die Tests inzwischen verfallen sind. Ebensowenig können die Mitarbeiter während der Arbeitszeit den Arbeitsplatz verlassen, um sich neu testen zu lassen.
Wir lehnen den 3G-Pass in dieser Form strikt ab, da gesunde Menschen damit zu Krankheitsgefährdern abgestempelt werden und die Bürger ihres Grundrechts auf Arbeit beraubt werden. Solange diese Bestimmungen aber noch in Kraft sind, werden wir alles daran setzen, den Bürgern das Leben so leicht als möglich zu machen und sie vor Fehlern in den Verordnungen beschützen, so der Landtagsabgeordnete Sven Knoll.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber brauchen Rechtssicherheit, damit sie nicht für die Versäumnisse der Regierung bestraft werden. Mit der Präzisierung der 3G-Verordnung konnte nun dahingehend Rechtssicherheit für die Bürger geschaffen werden, dass ein 3G-Nachweis, der zu Arbeitsbeginn gültig ist, auch den ganzen Arbeitstag gültig bleibt.
L.-Abg. Sven Knoll,
Süd-Tiroler Freiheit.