Fragestunde Dezember 2021

Grüner Pass, Zweisprachigkeit beim Sanitätsbetrieb uvm.

Fragestunde Dezember 2021

Grüner Pass, Zweisprachigkeit beim Sanitätsbetrieb uvm.

In der aktuellen Fragestunde im Landtag ging es der Süd-Tiroler Freiheit diesmal u.a. um den Grünen Pass, den Sanitätsbetrieb und das Stadttheater von Meran.

Ein Bürger, der an einer Schule im Wipptal arbeitet, berichtete Sven Knoll, dass erst kürzlich ein verpflichtender Fortbildungskurs zum Thema Geldwäsche stattfand. Der Online-Kurs wurde ausschließlich in italienischer Sprache abgehalten. Dazu stellte Knoll folgende Fragen: Muss auch bei verpflichtenden Fortbildungs- bzw. sonstigen Kursen das Recht auf Muttersprache, wie im Autonomiestatut garantiert, eingehalten werden? Falls Ja, warum ist das im genannten Fall nicht geschehen? Falls Nein, wie lautet die Begründung? Will die Landesregierung künftig dafür sorgen, dass verpflichtende Kurse für Lehrer und Führungskräfte in beiden Landessprachen, bzw. an deutschen Schulen in deutscher Sprache abgehalten werden?

LH Arno Kompatscher erinnerte dran, dass der Onlinekurs nur für interne Mitarbeiter sei, und diese müssten zweisprachig sein, während man nicht für jede Sprache die geeigneten Referenten finde. In besagtem Fall sei die Expertin von der Uni Pisa. Es seine deutsche wie italienische Kurse vorgesehen, aber nicht immer in beiden Sprachen. Von den Führungskräften, die dem Kurs folgten, könne man die Kenntnis beider Sprachen erwarten.


Das Stadttheater von Meran gehört architektonisch zu den schönsten Spielhäusern des Alpenraums und war einst ein Ort von großartiger Kultur, stelle Sven Knoll fest. Mit einem eigenen Ensemble wurden jährlich bis zu 250 Aufführungen dargeboten, die von Goethes Faust bis zu Operninszenierungen reichten. Von diesem Glanz ist nichts mehr übriggeblieben. Ein Blick auf den aktuellen Spielplan offenbart die ganze Tragödie. Die wenigen verbliebenen Aufführungen sind fast ausschließlich nur noch in italienischer Sprache. Eigene Produktionen des Hauses gibt es nicht mehr und die wenigen deutschsprachigen Veranstaltungen sind Gastspiele von Bühnen aus Deutschland und Österreich. Knoll stellte dazu folgende Fragen: Wie bewertet die Landesregierung den kulturellen Niedergang des Meraner Stadttheaters? Warum werden fast keine deutschsprachigen Aufführungen mehr dargeboten? Welche Pläne hegt die Landesregierung, um dem Haus seinen einstigen Glanz wiederzugeben und das Kulturangebot damit zu bereichern?

Die Landesregierung sei nicht der Ansicht, dass das Stadttheater dem Niedergang geweiht sei, erklärte LR Philipp Achammer, es werde von derselben Organisation verwaltet wie das Kurhaus. Der Stadttheater- und Kurhausverein dürfe selbst keine Veranstaltungen abhalten, er vermiete die Räumlichkeiten. Es sei eine einzigartige Struktur, die durchaus mehr genutzt werden könnte, aber von Niedergang könne man nicht sprechen.


Ein Bürger kontaktierte unlängst per E-Mail den Südtiroler Sanitätsbetrieb, er schrieb in seiner deutschen Muttersprache, der Sanitätsbetrieb antwortete jedoch nur auf Italienisch, berichtete Sven Knoll. Der Bürger meldete diesen Fall dem Landesamt für Bürgerrechte. Anstatt für die Einhaltung des Rechts auf Gebrauch der Muttersprache einzutreten, versuchte das Amt das Fehlverhalten des Sanitätsbetriebes zu entschuldigen. Dazu stellte Knoll folgende Fragen: Wird die Landesregierung dafür sorgen, dass das Amt für Bürgerrechte ohne Wenn und Aber für die Einhaltung des Rechts auf Gebrauch der Muttersprache eintritt? Was gedenkt die Landesregierung zu unternehmen, dass sich derartige Fälle nicht wiederholen?

Das Amt für Landessprachen und Bürgerrechte bearbeite alle Beschwerden, antwortete LH Arno Kompatscher, auch im angesprochenen Fall habe es darauf hingewiesen, auch wenn man in einer Ausnahmesituation sei.


Ein Bürger, welcher unlängst Kontakt zu einer infizierten Person hatte und sich folglich in einer der dafür vorgesehenen Teststraßen einem PCR-Test unterziehen musste, berichtete Sven Knoll, dass das negative Ergebnis des besagten Tests nicht für den Grünen Pass anerkannt wird. Knoll stellte dazu folgende Fragen: Warum wird das negative Ergebnis des besagten amtlich angeordneten PCR-Tests nicht für den Grünen Pass anerkannt? Wird die Landesregierung dafür sorgen, dass Bürger, die sich einem solchen PCR-Test unterziehen müssen und negativ getestet wurden, den Grünen Pass für 72 Stunden (so wie für PCR-Tests vorgesehen) erhalten? Falls ja, bis wann kann mit einer Umsetzung gerechnet werden? Falls nein, welcher medizinische Grund spricht dagegen?

Negative PCR-Tests seien für den Green Pass gültig, antwortete LR Thomas Widmann. Wenn jemand aber an einem Tag mehr als einen Test macht – zuerst Antigen, dann PCR -, so gelte der erste Test. Manche mit diesem Problem hätten sich an das Land gewandt, und da habe man den Fall im Gespräch mit Rom lösen können.


Ein Bürger hat Sven Knoll aufmerksam gemacht, dass die Mitarbeiter des Sanitätsbetriebes nicht regelmäßig einem Covid-Test unterzogen werden sollen. Lediglich ein Test alle zwei Wochen soll den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden. Der Bürger bemängelt, dass man offenbar nicht daran interessiert sei, Impfdurchbrüche zu ermitteln. Deshalb stellte Knoll folgende Fragen: Stimmt es, dass dem Sanitätspersonal lediglich ein Covid-Test alle zwei Wochen zur Verfügung gestellt wird? Falls ja, warum? Gibt es medizinische Gründe hierfür? Wie viele vollimmunisierte Mitarbeiter des Sanitätsbetriebes wurden bisher positiv auf das Corona-Virus getestet? Bitte um Aufteilung nach Monaten.

Die Mitarbeiter im Sanitätsbetrieb seien alle geimpft und würden alle 14 Tage getestet, antwortete LR Thomas Widmann. Impfdurchbrüche beträfen fast ausschließliche ältere Personen mit Vorerkrankungen. Bei den unter 70-jährigen gebe es praktisch keine Durchbrüche.


Der Sanitätsbetrieb versendet E-Mails, wonach es nun möglich sein soll, auch ohne Zweisprachigkeitsnachweis als Krankenpfleger angestellt zu werden, erklärte Sven Knoll und stellte dazu folgende Fragen: Entspricht der Inhalt dieser E-Mail der Wahrheit? Falls ja, für wie lange gilt die Anstellung ohne Zweisprachigkeitsnachweis? An welche Personen wurde diese E-Mail gesendet? Warum wird nicht dazugeschrieben, dass die Zweitsprache erlernt werden muss, oder muss sie das gar nicht mehr? Warum sind die Angaben in der Adresse (Via Lorenz Böhler – Bolzano) sowie die E-Mail-Adresse nur in italienischer Sprache?

Es handle sich um befristete Arbeitsplätze, antwortete LR Thomas Widmann. Für die Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis sei ein Wettbewerb nötig und die Zweisprachigkeit Voraussetzung. Derzeit fänden sich vor allem Bewerber aus Italien, da Österreich und Deutschland eine starke Konkurrenz darstellten.

Quelle: Süd-Tiroler Landtag.

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„Soziale Härtefälle vermeiden statt schaffen!“
SVP und Lega wollen keine EEVE-Anpassung!

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