Schriftliche Anfrage (mit Antwort)

Richtlinien bezüglich der Toponomastik

Anfragen, Landtag
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Schriftliche Anfrage (mit Antwort)

Richtlinien bezüglich der Toponomastik

In Beantwortung unserer Landtagsanfrage Nr. 1874/21 vom 04.10.2021 „Übersetzbarkeit von Straßennamen“ hat die Landesregierung am 05.11.2021 auf „Richtlinien bezüglich der Toponomastik in Südtirol“ verwiesen. Besagte Richtlinien, so die Landesregierung, wurden von einer Arbeitsgruppe, die der Rat der Gemeinden im Jahr 1997 eingesetzt hatte, erarbeitet.

Anfrage.

Antwort.

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Kosteneinsparungen im Landeshaushalt durch Bürokratieabbau
Tiroler Stimmen | 4-2021

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