Schriftliche Anfrage (mit Antwort)

Ablehnung von Anträgen für die öffentliche Plakatierung

Anfragen, Landtag

In der Rechtsauskunft der Abteilung 7 des Landes Südtirol, Örtliche Körperschaften, vom 6. November 2007, ist festgehalten, dass die Entscheidung über die Anbringung von Plakaten, nicht im Ermessenspielraum der Bürgermeister liegt und es steht diesen auch nicht zu, die Anbringung von Plakaten zu verweigern; immer vorausgesetzt natürlich, dass die entsprechende Gebühr, falls geschuldet, entrichtet wurde.

Anfrage.

Antwort.

Anfrage, Anträge, Landtag, Plakatierung
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