Ungeklärte Fragen

Impfpflicht ab 50: Wer haftet für Impfschäden?

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Impfpflicht ab 50: Wer haftet für Impfschäden?

Am 15. Februar tritt in Italien die Corona-Impfpflicht für Menschen über 50 in Kraft. Da Geimpfte bislang vor der Impfung unterschreiben mussten, dass sie über die Risiken aufgeklärt wurden und somit selbst die Verantwortung für Impfschäden übernehmen, hat die Süd-Tiroler Freiheit im Landtag die Frage gestellt, wer diese Haftung im Falle der Impfpflicht übernimmt. Die unfassbare Antwort: Ohne zu unterschreiben, dass man selbst haftet, wird nicht geimpft. Für die Süd-Tiroler Freiheit ist eines klar: „Wenn man als Staat Menschen zu einer medizinischen Behandlung zwingt, muss man auch die Verantwortung dafür übernehmen.“

Die Süd-Tiroler Freiheit spricht sich dagegen aus, dass Bürger zu einer medizinischen Behandlung gezwungen werden und spricht sich daher für die Eigenverantwortung und für die Impffreiheit aus. „Das Recht, selbst über den eigenen Körper zu entscheiden, darf nicht beschnitten werden“, betont die Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Myriam Atz-Tammerle.

Neben der Haftungsfrage stellen sich aber auch weitere rechtliche Fragen in Bezug auf eine Pflichtimpfung, so wollen Bürger beispielsweise wissen, was passiert, wenn man sich ausdrücklich impfen lassen möchte, aber nicht bereit ist, für die Eigenhaftung zu unterschreiben. Kann man dann dennoch wegen Nichtimpfens bestraft werden? Zu klären ist auch, was mit Unfall- und Lebensversicherungen im Falle eines schweren Impfschadens oder Todesfalles passiert, wenn zuvor von den Betroffenen unterschrieben wurde, dass sie jede Verantwortung selbst übernehmen.

Bevor diese Fragen nicht geklärt sind und solange der Staat nicht bereit ist, die volle Verantwortung für die Impfung zu übernehmen, darf kein Bürger zu einer Impfung gezwungen werden.

Süd-Tiroler Freiheit – Landtagsklub

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Wann will die Landesregierung endlich handeln?
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