Anfrage / Brixen

Plakatierung – „Anton Gostner“

Anfragen, Gemeinde, Ratsarbeit
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Plakatierung – „Anton Gostner“

Die Bewegung Süd-Tiroler Freiheit stellte über die Plakatierungsfirmen Südpla bzw. Abaco S.p.A. einen Antrag um die Plakatierung des Plakates „Anton Gostner – An den Folgen der Carabinieri-Folterungen gestorben“. Diese hatte nach Sichtung des Plakates die Plakat nicht, wie eigentlich vereinbart, ausgehängt, sondern diese zur weiteren Überprüfung an die zuständigen Stellen der Gemeinde weitergeleitet. Laut Auskunft von Mitarbeitern der Gemeinde wurde das Plakat zur weiteren Überprüfung ans Regierungskommissariat weitergeleitet.

In der Rechtsauskunft der Abteilung 7 des Landes Südtirol, Örtliche Körperschaften, vom 6. November 2007, ist hingegen festgehalten, dass die Entscheidung über die Anbringung von Plakaten, nicht im Ermessensspielraum der Bürgermeister liegt und es steht diesen auch nicht zu, die Anbringung von Plakaten zu verweigern; immer vorausgesetzt natürlich, dass die entsprechende Gebühr, falls geschuldet, entrichtet wurde.

Weiters wird in der zitierten Rechtsauskunft angeführt, dass sollte der Inhalt eines Plakates dermaßen ausgestaltet sein, dass dessen Anbringung und/oder Verbreitung einen Straftatbestand darstellen könnte, so wäre der Bürgermeister, als öffentlicher Amtsträger verpflichtet, den Vorfall der Staatsanwaltschaft zu melden (Art. 361 StGB). Die effektive Beurteilung, ob dessen Inhalt strafrechtlich relevant ist oder nicht, steht in letzter Instanz aber natürlich dem zuständigen Gericht zu.

1. Aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmungen wurden die Plakate der Süd-Tiroler Freiheit „Anton Gostner – An den Folgen der Carabinieri-Folterungen gestorben“ nicht ausgehängt (Stand heute 17. Jänner 2022), obwohl laut obiger Rechtsauskunft die Gemeindeverwaltung bzw. der Bürgermeister keinen Ermessensspielraum hat, ob ein Plakat ausgehängt wird oder nicht?

2. Was wird die Stadtverwaltung unternehmen, um die Anbringung von Plakaten als Ausgestaltung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Grundrecht einer demokratischen Verfassung zu garantieren?

3. Entspricht es der Wahrheit, dass der Bürgermeister beim Regierungskommissariat eine Auskunft darüber eingeholt hat, ob das gegenständliche Plakat ausgehängt werden kann oder nicht?

4. Welche Auskunft hat das Regierungskommissariat erteilt? (Es wird um die Aushändigung dieser ersucht)

Stefan Unterberger
Gemeinderat der Süd-Tiroler Freiheit

Antwort:

Brixen, Stefan Unterberger
Verpflichtende italienische Bezeichnung der Art der Straße
Geplanter Radar in Brixner Industriezone?

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