Anfrage / Brixen

Verpflichtende italienische Bezeichnung der Art der Straße

Anfragen, Gemeinde, Ratsarbeit
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Anfrage / Brixen

Verpflichtende italienische Bezeichnung der Art der Straße

Im Bezug auf die Antwort der Anfrage „Neubennenung der Straßennamen am Ploseberg – Fraktionen Klerant und Mellaun“ vom 22.10.2021 wurde vom Bürgermeister behauptet, dass der italienische Wortlaut der Straßennamen eine Beschreibung der Art beinhalten müsste. An den Schildern wurde in etwa 30 Fällen in Brixen nur eine italienische Beschriftung der Art der Straße angebracht. In der Beantwortung der Anfrage „Neubenennungen der Straßennamen am Ploseberg“ vom 29.10.2021 würde vom ISTAT vorgeschrieben werden, dass allen Straßenbenennungen im Italienischen eine Bezeichnung vorgehen muss.

Dies vorausgeschickt, bringt der Gemeinderat der Süd-Tiroler Freiheit, Stefan Unterberger, folgende Anfrage ein:

  1. Im Bezug auf welche Rechtsgrundlage ist die Anbringung der Art der Straße vor dem Eigennamen der Straße im Italienischen auf dem Verkehrsschild verpflichtend? (Bitte um Auflistung!)

Stefan Unterberger
Gemeinderat der Süd-Tiroler Freiheit

Antwort:

Brixen, Stefan Unterberger
Zusatztafeln in Afers
Plakatierung – „Anton Gostner“

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