In der aktuellen Fragestunde im Landtag ging es der Süd-Tiroler Freiheit diesmal um italienische Kassenbons des Sanitätsbetriebes, um die Anzahl der Zweitwohnungen und um Impfbefreiungen.
Bereits mehrfach wurde die Süd-Tiroler Freiheit darauf hingewiesen, dass seit der Umstellung des Bezahlsystems des Parkplatzes beim Krankenhaus Meran nur noch italienische Kassenbons ausgestellt werden, berichtete Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit). Auch dann, wenn man beim Bezahlen des Parktickets Deutsch als Sprache auswählt. Einzig die Angabe „Sudtiroler Sanitatsbetrieb – Azienda Sanitaria dell’Alto Adige“ erfolgt „zweisprachig“, wobei der deutsche Text fehlerhaft ist. Dazu stellte Knoll folgende Fragen: Wird man dafür sorgen, dass der Kassenbon zukünftig zweisprachig bzw. in jener Sprache ausgestellt wird, die bei der Sprachauswahl getroffen wird? Wie kann es sein, dass der Sanitätsbetrieb nicht imstande ist, die Bezeichnung des eigenen Betriebes korrekt zu schreiben? Knoll ortete eine Italianisierung im Sanitätsbetrieb, während man in der öffentlichen Verwaltung immer mehr Gleichgültigkeit zum Thema feststelle.
LR Thomas Widmann betonte, dass ihm das Thema sehr wichtig sei. Die Situation sei derzeit noch schwieriger, da man wegen Corona hunderte neue Mitarbeiter eingestellt habe, meistens einsprachig italienische. Der von Knoll beanstandete Fehler sei erhoben worden, und man werde für Korrektur sorgen.
In den Jahren 2006, 2008, 2011 und 2012 hat das Landesinstitut für Statistik (ASTAT) die Anzahl der Zweitwohnungen in Südtirol erhoben, stellte Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) fest. Seither wurden keine Zahlen mehr veröffentlicht. Offenbar, weil diese Zahlen bzw. das Thema an sich immer wieder für politische Diskussionen und Proteste gesorgt haben. Dazu stellte Knoll folgende Fragen: Warum wurden seit der letzten Erhebung im Jahr 2013 keine Statistiken in Bezug auf die Anzahl der Zweitwohnungen in Südtirol veröffentlicht? Wann werden die nächsten Zahlen in Bezug auf die Zweitwohnungen vom ASTAT veröffentlicht? Wie viele Zweitwohnungen gibt es derzeit mit Stand 31.12.2021 in Südtirol?
LH Arno Kompatscher bestätigte die Verzögerung, die auf die Einführung einer neuen Software zurückzuführen sei. Mit dieser könne man auch Quervergleiche mit anderen Daten vornehmen. Die aktuellen Zahlen würden noch in diesem Jahr veröffentlicht. Für eine Verlegung des Wohnsitzes habe es früher mehrere Dokumente gebraucht, heute genüge eine Mail; das sei eine Erleichterung für die Bürger, allerdings mache dies auch eine Verlegung leichter, die vorgenommen werde, um Steuern zu sparen oder Vergünstigungen zu erhalten.
Gerade bei älteren Mitbürgern, aber auch bei solchen mit Vorerkrankungen, besteht manchmal die Situation, dass sie sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen sollten bzw. dürfen, erklärte Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit). Es herrscht aber oft Unsicherheit im Hinblick auf die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Impfung, bzw. ab Februar für über 50-jährige von der Impfpflicht. Dazu stellte Knoll folgende Fragen: Welche Ärzte können eine Befreiung von der Impfpflicht ausstellen? Welche Kriterien müssen für eine Befreiung erfüllt werden? Bekommen Bürger, die eine ärztliche Befreiung von der Impfung bekommen, einen Grünen Pass mit QR-Code oder „nur“ ein Attest des Arztes?
Es sei der Arzt für Allgemeinmedizin, der die Befreiung ausstelle, antwortete LR Thomas Widmann. Impfpflicht und Green-Pass-Pflicht seien nicht dasselbe. Wer befreit werde, erhalte einen speziellen QR-Code, der aber nur in Italien gültig sei. Kriterien dafür seien z.B. bestimmte Allergien, die ersten Wochen einer Schwangerschaft, schwere Nebenwirkungen nach der ersten Impfung.
Quelle: Süd-Tiroler Landtag