Mit der Veröffentlichung des Dekretes des Landeshauptmannes Kompatscher im Amtsblatt der Region am vergangenen Mittwoch, wurde der Wahltermin für die Landesvolksabstimmung zur direkten Demokratie für den 29. Mai festgesetzt. 14 Tage später findet das staatliche Referendum zur Justizreform statt: Viele Bürger fragen sich nun, warum nicht ein gemeinsamer Wahltermin für beide Abstimmungen festgelegt worden ist.
Mit einem gemeinsamen Wahltag könnt sehr viel Geld gespart werden, der Schulunterricht (in den Schulgebäuden befinden sich viele Wahllokale) müßte nicht kurz vor Schulende zweimal unterbrochen werden, und die Gemeinden hätte nicht doppelte Arbeit bei der Durchführung der Wahlen, erklärt Werner Thaler, Sprecher der Arbeitsgruppe für Gemeindepolitik der Süd-Tiroler Freiheit.
Die Süd-Tiroler Freiheit wird nun eine schriftliche Anfrage im Landtag einbringen, um in Erfahrung zu bringen, was den Landeshauptmann dazu bewogen hat, keinen gemeinsamen Wahltermin festzusetzen.
Zur Erinnerung: Ursprünglich wäre der Wahltermin für die Landesvolksabstimmung für den 30. Jänner vorgesehen gewesen. Coronabedingt wurde dieser auf Ende März und jetzt auf dem 29. Mai verschoben.
Die Süd-Tiroler Freiheit bezeichnete bereits damals die erneute Verschiebung als nicht notwendig: Die Pandemielage hätte eine Volksabstimmung ohne weiteres erlaubt, zumal, wie bei den Gemeindewahlen 2020, ohnehin Abstand- und Maskenpflicht garantiert wären. Skigebiete waren offen, Sportveranstaltungen und vieles anderes waren erlaubt, somit war die Einschränkung des Wahlrechts der Bürger nicht zu rechtfertigen.
Da nun der Termin bereits auf Ende Mai verschoben worden ist, würde es keinen Unterschied mehr machen, die Abstimmung zeitlich mit dem gesamtstaatlichen Referendum abzuhalten und somit viel Steuergeld zu sparen.