Toponomastik

Übersetzung von Straßennamen ist nicht verpflichtend!

„Für die Übersetzbarkeit von Straßennamen in Süd-Tirol gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen. Folglich kann auch keine Gemeinde zur Übersetzung von Straßennamen gesetzlich verpflichtet werden.“ Zu dieser Feststellung gelangt Stefan Unterberger, der für die Süd-Tiroler Freiheit im Brixner Gemeinderat sitzt.

Unterberger hatte im Gemeinderat zwei Anfragen eingereicht, mit denen er die Frage der Verpflichtung zur Übersetzbarkeit von Straßennamen beantwortet haben wollte. Zudem wollte er wissen, ob es auf Landesebene eine gesetzliche Grundlage speziell für die Straßennamengebung in Süd-Tirol gebe. „Aus den Antworten der Gemeinde Brixen geht klar hervor, dass ein diesbezügliches Landesgesetz nicht existiert“, sagt Unterberger. Daraus schließt er: „Wenn also ein Gesetz nicht existiert, kann man auch nicht zu etwas verpflichtet werden, was Teil eines solchen Gesetzes sein soll“.

Rückendeckung bekommt Unterberger dabei von den Landtagsabgeordneten seiner Bewegung, Sven Knoll und Myriam Atz Tammerle, die seine Feststellung bestätigen. In Beantwortung einer Landtagsanfrage der Süd-Tiroler Freiheit zu dem Thema habe nämlich der Landeshauptmann zwar auf bestimmte Richtlinien für die Übersetzung von Straßennamen hingewiesen, doch gleichzeitig habe er eingeräumt, dass diese Richtlinien nicht verbindlich seien, weil es kein entsprechendes Landesgesetz gebe.

Unterberger bringt es auf den Punkt: „Die Ladiner gehen mit dem guten Beispiel voran und führen ausschließlich ladinische Straßennamen. Jene deutschen Gemeinden, in denen der prozentuelle Anteil der kleineren Sprachgruppen nicht höher ist als in Ladinien, sollten es ihnen nachmachen, indem sie die Straßennamen ebenfalls unübersetzt lassen. Abgesehen davon sind Namen ohnehin nicht übersetzbar.“

Stefan Unterberger, Gemeinderat in Brixen der Süd-Tiroler Freiheit

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